Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Essen (10. Zivilkammer)
Datum: 12.12.2024
Aktenzeichen: 10 S 147/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Mietrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Appellierende Partei, die im Rahmen eines Mietverhältnisses Ansprüche auf Schadensersatz und Zahlung wegen angeblich unzureichender Schönheitsreparaturen, Schäden bei Rückgabe der Mietsache sowie Renovierungsarbeiten geltend gemacht hat
Um was ging es?
Sachverhalt: Die appellierende Partei hatte im Zusammenhang mit einem Mietstreit Ansprüche erhoben, die aus angeblich mangelhaften Schönheitsreparaturen, Schäden nach Auszug und unzureichend ausgeführten Renovierungsarbeiten resultierten. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bottrop wies die Klage ab, woraufhin die Partei Berufung einlegte
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit den behaupteten Mängeln, bestand haben
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Berufung wurde zurückgewiesen, die Partei trägt als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Begründung: Das Gericht hielt an den Feststellungen des Amtsgeric[…]