Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Besichtigung/Betretung einer Mietwohnung ohne Anlass

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Hinter verschlossenen Türen in Frankfurt tobte ein stiller Kampf: Darf der Vermieter einfach so in die Wohnung, um die Wasserzähler auszutauschen? Ein Mieter pochte auf sein Recht, doch das Gericht sprach nun ein Machtwort. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33055 C 113/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Frankfurt/Main Datum: 29.11.2024 Aktenzeichen: 33055 C 113/24 Verfahrensart: Mietrechtliche Klage zur Durchsetzung der Duldungspflicht Rechtsbereiche: Mietrecht, Heizkostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert, dass der Zutritt zur vom Beklagten gemieteten Wohnung und Küche ermöglicht wird, um den Austausch der Warm- und Kaltwasserzähler durch von ihr beauftragte Fachleute durchführen zu können. Ihr Anspruch bezieht sich auf die Duldungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 der HeizkostenVO und auf einschlägige Rechtsprechung. Beklagter: Wird verurteilt, den Zutritt zur Wohnung und Küche während werktäglicher, angemessener Zeiten zu dulden, damit der Austausch der Wasserzähler erfolgen kann. Er trägt außerdem die Kosten des Rechtsstreits. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte, dass der Beklagte an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr – nach mindestens 14-tägiger Ankündigung – den Zutritt zu seiner gemieteten Wohnung und insbesondere zur Küche ermöglicht, um den Austausch der dort installierten Warm- und Kaltwasserzähler durch ihre Beauftragten zu gestatten. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Beklagte aufgrund gesetzlicher Vorgaben (insbesondere der HeizkostenVO) verpflichtet ist, den Zutritt zur Wohnung zu dulden, sodass der Austausch der Wasserzähler erfolgen kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, werktags zwischen 08:00 und 20:00 U


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv