Hinter verschlossenen Türen in Frankfurt tobte ein stiller Kampf: Darf der Vermieter einfach so in die Wohnung, um die Wasserzähler auszutauschen? Ein Mieter pochte auf sein Recht, doch das Gericht sprach nun ein Machtwort. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33055 C 113/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Frankfurt/Main Datum: 29.11.2024 Aktenzeichen: 33055 C 113/24 Verfahrensart: Mietrechtliche Klage zur Durchsetzung der Duldungspflicht Rechtsbereiche: Mietrecht, Heizkostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert, dass der Zutritt zur vom Beklagten gemieteten Wohnung und Küche ermöglicht wird, um den Austausch der Warm- und Kaltwasserzähler durch von ihr beauftragte Fachleute durchführen zu können. Ihr Anspruch bezieht sich auf die Duldungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 der HeizkostenVO und auf einschlägige Rechtsprechung. Beklagter: Wird verurteilt, den Zutritt zur Wohnung und Küche während werktäglicher, angemessener Zeiten zu dulden, damit der Austausch der Wasserzähler erfolgen kann. Er trägt außerdem die Kosten des Rechtsstreits. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte, dass der Beklagte an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr – nach mindestens 14-tägiger Ankündigung – den Zutritt zu seiner gemieteten Wohnung und insbesondere zur Küche ermöglicht, um den Austausch der dort installierten Warm- und Kaltwasserzähler durch ihre Beauftragten zu gestatten. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Beklagte aufgrund gesetzlicher Vorgaben (insbesondere der HeizkostenVO) verpflichtet ist, den Zutritt zur Wohnung zu dulden, sodass der Austausch der Wasserzähler erfolgen kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, werktags zwischen 08:00 und 20:00 U
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az: VI ZR 361/02 Urteil vom: 15.07.2003 Leitsätze: a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen. b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das […]