Ein Schmiedehelfer verliert seinen Job und kämpft um ein wichtiges Dokument für seine Zukunft. War die Kündigung gerechtfertigt, oder wurde hier mit unfairen Mitteln gespielt? Ein Arbeitsgericht in Duisburg fällte ein Urteil, das die Frage aufwirft, wie viel Schutz Arbeitnehmer wirklich genießen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 1183/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Duisburg Datum: 29.11.2023 Aktenzeichen: 4 Ca 1183/22 Verfahrensart: Arbeitsgerichtsverfahren (Versäumnisurteil) Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer als Schmiedehelfer, der seit 24.01.2019 tätig ist, verheiratet und unterhaltspflichtig. Er bestreitet die Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung und fordert die Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie eine Weiterbeschäftigung. Beklagte: Das Unternehmen, das Getriebe- und Achskomponenten entwickelt, produziert und vertreibt und circa 250 Mitarbeiter an mehreren Standorten beschäftigt. Es hat den betroffenen Arbeitnehmer durch eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung aus dem Unternehmen entlassen und ordnete ihn dabei an Einsätzen an der Presse und am Hammer zu. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war als Schmiedehelfer bei der Beklagten beschäftigt. Im Streitgegenstand stehen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung, die Forderung nach einem Zwischenzeugnis und die Frage der Weiterbeschäftigung. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die rechtlic
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München Az.: 33 UF 189/11 Beschluss vom 12.04.2011 1. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.12.2010 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Lebensversicherung … a. G., Versicherungsnummer …, entfällt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Verfahrenswert der […]