Ein geplatzter Deal, hohe Wellen und die Frage: Wer zahlt am Ende drauf? Ein Heizungsbauer und sein Auftraggeber streiten vor Gericht – es geht um viel Geld und die komplizierte Frage, wie man den Wert eines Streits richtig berechnet, wenn mehrere Forderungen im Raum stehen. Ein Urteil könnte nun Klarheit für ähnliche Fälle schaffen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 1/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 30.01.2025 Aktenzeichen: 20 W 1/25 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Streitwertfestsetzung Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein Unternehmen aus den Bereichen Heizung, Sanitär, regenerative Energien sowie Klima & Lüftung, das ein Angebot zur Modernisierung der Wärmeversorgung unterbreitete und vertraglich vereinbarte Leistungen erbrachte, die zu Bauzeitverzögerungen führten. Beklagte: Eine Partei, die im Jahr 2023 ein Objekt modernisieren wollte, den Vertrag aufgrund von Verzögerungen kündigte, Abschlagszahlungen leistete und vorprozessual die Rückzahlung eines ermittelten Überzahlungsbetrages forderte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin unterbreitete ein Angebot über 393.214,01 Euro, das von der Beklagten angenommen wurde. Nach Leistungserbringung kam es zu Bauzeitverzögerungen, wodurch der Vertrag gekündigt wurde. Es wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 275.249,81 Euro geleistet und Werkleistungen von mindestens 7.862,84 Euro erbracht. Zudem forderte die Beklagte vorprozessual die Rückzahlung von 267.386,97 Euro wegen vermeintlich zu hoher Zahlungen. Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, wie der Streitwert der ersten Instanz unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen, geleisteten Abschlagszahlungen und der vorprozessual geltend gemachten Rückzahlungsforderung korrekt zu berechnen ist. W
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Osnabrück – Az.: 3 Ca 108/21 – Urteil vom 08.06.2021 1. Die Beklagte wird verurteilt, auf dem Urlaubskonto der klagenden Partei für das Jahr 2020 weitere 7,0 Urlaubstage gutzuschreiben. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. 4. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 745,66. […]