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Fahrerlaubnisentziehung bei von Anfang an fehlender Fahreignung

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Ein Führerscheinantrag, der zum Albtraum wird: Was passiert, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit aufkommen? Ein Gericht in Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass die Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang hat – selbst, wenn dies den Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 1880/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 15.01.2025 Aktenzeichen: 13 S 1880/24 Verfahrensart: Beschluss im Verwaltungsgerichtsverfahren (vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO) Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Partei, die vorläufigen Rechtsschutz beantragte, um sich vor dem Vollzug der Verfügung des Landratsamts vom 17.05.2024 zu schützen. Sie machte geltend, dass der Vollzug zu Nachteilen führen könnte. Antragsgegner: Die Partei, die den Bescheid des Landratsamts vom 17.05.2024 erlassen hat und mittels Beschwerde die Aufhebung des vorläufigen Schutzanspruchs erreichen wollte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Bescheid, der die sofortige Vollziehbarkeit einer Verfügung des Landratsamts vom 17.05.2024 festlegte. Sie sollte damit vor möglichen Nachteilen durch den Vollzug der Verfügung bis zur endgültigen Entscheidung geschützt werden. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugunsten der Antragstellerin ausfällt und den Vollzug der Verfügung auszusetzen ist, oder ob die Voraussetzungen für den vorläufigen Rechtsschutz nicht gegeben sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der Antragsgegner wurde als begründet erachtet. Der


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