Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG München
Datum: 20.12.2024
Aktenzeichen: 33 Wx 153/24 e
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführerin:
Als im eigenhändigen Testament vom 29.01.2020 benannte Alleinerbin beantragte sie die Erteilung eines Erbscheins.
Sie legte Beschwerde gegen die Ablehnung des Erbscheinsantrags ein, da Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin bestanden.
Nachlassgericht des Amtsgerichts Rosenheim:
Sämtliche Entscheidung zur Ablehnung des Erbscheinsantrags stützte sich auf Befunde aus dem Betreuungsverfahren, insbesondere ein Sachverständigengutachten vom 08.04.2020, das die Testierfähigkeit der Erblasserin in Frage stellte.
Nach der Beschwerde wurden weitere Ermittlungen veranlasst, was zur Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses führte.
Um was ging es?
Sachverhalt:
Die Erblasserin, die am 30.10.2021 verstarb und seit April 2020 unter Betreuung stand, verfasste am 29.01.2020 ein eigenhändiges Testament, in dem sie die Beschwerdeführerin als Alleinerbin bestimmte.
Ihr Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wurde abgelehnt, da aufgrund von Unterlagen aus dem Betreuungsverfahren, insbesondere eines Sachverständigengutachtens, Zweifel an ihrer Testierfähigkeit bestanden.
Kern des Rechtsstrei[…]