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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschlagnahmen in Vereinsverbotsverfahren aus dem Ermittlungszweck

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In einem aufsehenerregenden Fall rückt das Augenmerk der Justiz auf das Islamische Zentrum E. e.V., das nun im Zentrum intensiver Ermittlungen steht. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Licht in die mutmaßlich undurchsichtigen Vereinstrukturen bringen und mögliche gesetzeswidrige Aktivitäten aufdecken, während die Rechtmäßigkeit der Einziehung und massive Eingriffe in die Privatsphäre von den Gerichten bestätigt wurden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 OB 144/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 13 OB 144/24 Verfahrensart: Verwaltungsbeschwerdeverfahren Beteiligte Parteien: Antragsgegner: Beschwerdeführer, der gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vorgegangen ist. Verwaltungsgericht Oldenburg: Instanz, die am 11. Juli 2024 den Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahme erlassen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Gegenstand war ein Beschluss, der die Durchsuchung der Wohnung, eines möglichen Briefkastens bzw. Postfachs, der in Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge und der betroffenen Person anordnete, um die Vereinsstruktur des Islamischen Zentrums E. e.V. (IZH) inklusive des „F. “ Verlags aufzuklären. Zudem wurde die Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und Unterlagen als Beweismittel verfügt. Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig und zulässig war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde des Antragsgegners wurde zurückgewiesen. Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerde unzulässig sei, da in Ermangelung spezieller vereinsrechtlicher Regelungen die zulässigen Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu richten sind. Eine inhaltlich


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