Ein 16-Jähriger steht im Fokus eines Betrugsfalls, bei dem ein Paar Kopfhörer zur Internetfalle mutiert. Doch das Gericht dreht den Spieß um: Den mangelhaften Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft fehlt der Biss, um das Verfahren ins Rollen zu bringen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Ds 962 Js 41314/24 jug | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Eilenburg
- Datum: 13.11.2024
- Aktenzeichen: 8 Ds 962 Js 41314/24 jug
- Verfahrensart: Jugendstrafverfahren wegen Betrugs
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Jugendstrafrecht
- Beteiligte Parteien:
- Staatsanwaltschaft Leipzig – Zweigstelle Torgau: Verfolgt den Fall und beantragte unter anderem die Durchsuchung der Person, des Zimmers, der gemeinschaftlich genutzten Räume in der Wohnung sowie der Fahrzeuge des Jugendlichen zur Beweissicherung.
- Angeschuldigter M.: 16-jähriger Jugendlicher, dem vorgeworfen wird, am 21.05.2024 unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit online einen Kauf getätigt zu haben, wobei er wissentlich die Personendaten einer anderen Person verwendete und den Kaufpreis nicht zahlte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Jugendliche bestellte am 21.05.2024 online bei B.de AirPods Pro zum Preis von 249,00 EUR, wobei er unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit die persönlichen Daten von F. angab und den Kaufpreis nicht entrichtete.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um den Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB sowie um die Frage, ob die beantragten Durchsuchungsmaßnahmen zur sicheren Beweiserhebung gerechtfertigt sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchung der Person, des Zimmers, der gemeinschaftlich genutzten Räume in der Wohnung und der Fahrzeuge des Jugendlichen wurden abgelehnt. Zudem trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Jugendlichen.
- Folgen: Die Verfahrenskosten und die erforderlichen Auslagen werden von der Staatskasse übernommen, wodurch der Jugendliche von weiteren finanziellen Belastungen entlastet wird.
Der Fall vor Gericht
Ablehnung der Hauptverfahrenseröffnung und des Durchsuchungsantrags im Fall des Betrugsverdachts
Das Amtsgericht Eilenburg hat in einem Beschluss vom 13. November 2024 (Az: 8 Ds 962 Js 41314/24 jug) sowohl die Eröffnung des Hauptverfahrens als auch den Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig – Zweigstelle Torgau – auf Durchsuchung der Person des 16-jährigen Angeschuldigten M., seines Zimmers, der gemeinschaftlich genutzten Räume in der Wohnung und seiner Fahrzeuge abgelehnt.
Anklagevorwurf und Beweismittel der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeschuldigten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vor. Konkret wurde M. beschuldigt, am 21. Mai 2024 unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit online bei B.de „AirPods Pro“ zum Preis von 249,00 EUR bestellt zu haben. Dabei soll er – wissentlich und willentlich unberechtigt – die Personendaten von F. angegeben und die Ware nicht bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft führte als Beweismittel die Aussage der F. an.
Begründung des Gerichts zur Ablehnung des Durchsuchungsantrags
Das Gericht begründete die Ablehnung des Durchsuchungsantrags mit dem Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts….