Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

§§ 359 ff. StPO sind auf Widerrufsentscheidung § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht anwendbar

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Einmal Dealer, immer…? Ein Mann, der einst wegen Drogenhandels verurteilt wurde, bekam eine zweite Chance durch Strafaussetzung zur Bewährung. Doch ein Einbruchsdiebstahl riss alte Wunden auf und warf die Frage auf, ob frühere Fehler die Tür zu einer neuen Zukunft für immer verschließen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 236/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 03.12.2024 Aktenzeichen: 1 Ws 236/24 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Strafvollstreckungsverfahren Rechtsbereiche: Strafvollstreckungsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Verurteilter: Person, die 2015 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt und 2018 unter Bewährungsaufsicht gestellt wurde, später 2020 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt; er legte gegen den Widerruf der Strafaussetzung sofortige Beschwerde ein. Landgericht Saarbrücken – Strafvollstreckungskammer IV: Institution, die mit Beschluss vom 6. November 2024 den Widerruf der Strafaussetzung aufgrund der erneuten Verurteilung erlassen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Verurteilte wurde zunächst wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt und erhielt eine gerichtliche Strafaussetzung mit Bewährungsaufsicht; nach einer weiteren Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls wurde die Strafaussetzung widerrufen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung begründet ist und welche Kostenfolgen daraus resultieren. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die sofortige Beschwerde wurde als unbegründet verworfen und als kostenpflichtig erklärt. Begründung: Aufgrund der erneuten Verurteil


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv