Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zwingt eine Bank zur Rückzahlung einer fast 18.000 Euro schweren Vorfälligkeitsentschädigung – die unzureichenden Vertragsangaben der Bank erweisen sich als ihr juristischer Stolperstein. Während sich die Darlehensnehmer über einen unerwarteten Geldsegen freuen, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit solcher Vertragsklauseln nun bundesweit. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte bald Klarheit schaffen und die Rechtslandschaft nachhaltig beeinflussen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 107/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 21.12.2023 Aktenzeichen: 5 U 107/23 Verfahrensart: Berufungs- und Revisionsverfahren im zivilrechtlichen Kontext Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Banken- und Finanzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert die Rückzahlung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 17.797,14 nebst Zinsen und benennt eine Mitdarlehensnehmerin; beruft sich auf einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 BGB. Beklagte: Wird zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen verurteilt; ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen und sie trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; zudem wird das Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt. Um was ging es? Sachverh
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Coburg – Az.: 14 O 298/13 – Urteil vom 17.03.2014 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.068,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.06.2012 sowie weitere 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz […]