Ein Verkehrsunfall in Salzgitter eskaliert zum juristischen Tauziehen: In einem unerwarteten Wendepunkt zwingt das Amtsgericht die Versicherung zur vollständigen Erstattung der Nebenkosten, was den Geschädigten finanziell entlastet. Die Entscheidung beschert dem Betroffenen einen unerwarteten Triumph und sendet ein klares Signal an andere Versicherte, ihre Rechte nicht voreilig preiszugeben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 763/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Salzgitter Datum: 22.12.2023 Aktenzeichen: 23 C 763/23 Verfahrensart: Zivilprozess zur Durchsetzung von Forderungen aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert die vollständige Erstattung der durch das Kfz-Sachverständigenbüro ermittelten Gebühren sowie die Regulierung weiterer Schadenspositionen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall. Er argumentiert, dass das Honorar angemessen ist und kein Auswahlverschulden bei der Beauftragung vorliegt. Beklagte: Regelt die Schadenspositionen nur teilweise, indem sie lediglich einen Teil der Sachverständigengebühren gezahlt hat. Sie wird nun zur Nachzahlung verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall am 17.04.2023 führte zu Schadensforderungen, bei denen der Kläger unter anderem die vollständige Erstattung der vom Sachverständigen berechneten Gebühren, Abschleppkosten und Nutzungsausfall verlangt. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die vollständigen, geltend gemachten Forderungen zu übernehmen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 764,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az.: 8 U 146/06 Urteil vom 23.12.2008 Vorinstanz: Landgericht Gießen, Az.: 3 O 168/97 Gründe: A. I. Die Klägerin verlangt mit ihrer am 26.3.1997 eingereichten Klage Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Aufenthalt im psychiatrischen Krankenhaus des Beklagten in der Zeit vom 5.4.1979 bis 21.5.1980, bei dem […]