In einem aufsehenerregenden Fall des Oberlandesgerichts Hamm steht ein Schuldanerkenntnis über fast 50.000 Euro im Mittelpunkt. Die Klägerin fordert die ausstehende Summe vom Beklagten zurück, der behauptet, die zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisse seien nur zum Schein eingegangen worden. Das Gericht bestätigt die Forderung jedoch und verweigert dem Beklagten die Einwände, da er bereits wissentlich Teilzahlungen geleistet hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-24 U 18/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 21.12.2023 Aktenzeichen: I-24 U 18/23 Verfahrensart: Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag Rechtsbereiche: Schuldrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Darlehensgeberin, die im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses aus einem Darlehensvertrag Ansprüche geltend macht Beklagter: Darlehensnehmer, der zur Zahlung des verminderten Darlehensbetrags verurteilt wird Um was ging es? Sachverhalt: Unter dem 01.03.2010 schloss die Klägerin einen Darlehensvertrag mit dem Beklagten und weiteren Darlehensnehmern über einen Betrag von 100.000,00 EUR, der bis zum 02.03.2010 valutiert und bis zum 28.02.2012 zurückzuzahlen war. Teilzahlungen wurden an bestimmten Terminen geleistet, die den Rückzahlungsbetrag minderten. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Beklagte aufgrund des abgegebenen Schuldanerkenntnisses und des Darlehensvertrags zur Zahlung des verbleibenden Betrags abzüglich bereits geleisteter Zahlungen sowie der vereinbarten Zinsen verpflichtet ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 48.394,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr seit dem 1. März 2012 abzüglich der bereits geleist
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Karlsruhe – Az.: 2 Rb 9 Ss 794/17 – Beschluss vom 08.01.2018 1. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 06.07.2017 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. 2. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine […]