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Notarkosten bei Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments und weiterer Beurkundungen

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Ein Ehepaar kämpft erfolgreich vor dem Landgericht Bremen gegen überhöhte Notarkosten für ihr gemeinschaftliches Testament. Ein Fehlgriff bei der Beurkundungsreihenfolge bescherte ihnen zunächst eine saftige Rechnung von knapp 6.000 Euro, bevor das Gericht die Notarkosten drastisch reduzierte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Notaren, die kostengünstigsten Optionen aufzuzeigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 OH 38/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Bremen
  • Datum: 15.12.2023
  • Aktenzeichen: 4 OH 38/23
  • Verfahrensart: gerichtliche Entscheidung zur Abrechnung von Notarkosten
  • Rechtsbereiche: Notarrecht, Kostenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Haben die gerichtliche Entscheidung beantragt, weil sie beanstanden, dass bei der Bewertung des gemeinschaftlichen Testaments fälschlicherweise auch die geschenkten Grundstücke berücksichtigt wurden.
    • Antragsgegner: Ist der Notar, der das gemeinschaftliche Testament sowie unmittelbar danach zwei Grundstücksübertragungsverträge beurkundete und dafür eine Notarkostenrechnung ausstellte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Notar beurkundete am 19.12.2022 ein Gemeinschaftliches Testament sowie im Anschluss zwei Grundstücksübertragungsverträge, mit denen Grundstücke geschenkweise auf die Kinder der Antragsteller übertragen wurden. Die Rechnung für die Beurkundung des Testaments wurde auf Grundlage eines Gegenstandswerts erstellt, der auch die geschenkten Grundstücke einschloss, was zu einer Kostenrechnung von 5.901,26 € (brutto) führte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob der Wert der geschenkten Grundstücke in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Notarkosten für das gemeinschaftliche Testament einbezogen werden darf.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Kostenrechnung des Notars wird dahingehend abgeändert, dass der von den Antragstellern zu fordernde Gesamtbetrag 3.426,36 € (brutto) beträgt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, und außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
    • Begründung: Der Fehler in der Bewertungsgrundlage wurde festgestellt, da der Wert der geschenkten Grundstücke fälschlicherweise in die Bemessung der Notarkosten für das gemeinschaftliche Testament einbezogen wurde, was eine Herabsetzung des ursprünglichen Rechnungsbetrags rechtfertigt.
    • Folgen: Die Antragsteller sind zur Zahlung eines Betrags von 3.426,36 € (brutto) verpflichtet, ohne dass Gerichtskosten anfallen oder außergerichtliche Kosten erstattet werden.

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Bei der Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments und weiterer notarieller Handlungen spielen Notarkosten eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Gebührenordnungen und individuelle Fallgestaltungen führen zu teils komplexen Fragestellungen. Ein aktuelles Gerichtsurteil versucht, Licht in diese Materie zu bringen und bietet damit Anknüpfungspunkte, um die Hintergründe besser zu verstehen und einen konkreten Fall näher zu beleuchten.

Der Fall vor Gericht


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