Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Hamm
Datum: 21.12.2023
Aktenzeichen: I-5 W 94/23
Verfahrensart: Vollstreckungsverfahren zur Erzwingung der Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vollstreckungsrecht
Beteiligte Parteien:
Gläubiger: Reichte die sofortige Beschwerde ein, um die Durchsetzung der Verpflichtung der Schuldnerin aus dem Anerkenntnisteilurteil zu erreichen.
Schuldnerin: Verpflichtet, ein notarielles Bestandsverzeichnis über den realen und fiktiven Nachlass des Erblassers F. B. vorzulegen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Gläubiger legte Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum ein, mit dem die Schuldnerin aus einem Anerkenntnisteilurteil verpflichtet wurde, ein Verzeichnis gemäß § 260 BGB zu erstellen. Dieses Verzeichnis muss sämtliche Nachlasspositionen – Immobilien, bewegliche Sachen, Gesellschaftsbeteiligungen, Forderungen, Gegenstände im Besitz des Erblassers und Verbindlichkeiten – enthalten. Ebenso sind alle unentgeltlichen oder teilunentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod detailliert aufzuführen.
Kern des Rechtsstreits: Ob und in welchem Umfang die Schuldnerin verpflichtet ist, ein umfassendes notarielles Bestandsverzeichnis vorzulegen, das sowohl den realen als auch den fiktiven Nachlass abbildet und alle relevanten Ver[…]