Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Frankfurt
Datum: 22.12.2023
Aktenzeichen: 29 C 2945/23
Verfahrensart: Schadensersatzklage im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Fordert Schadenersatz im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein Ford Kuga ST-Line. Er hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.814,20 EUR bestellt und beklagte sich über Lieferverzögerungen, die er als schadenersatzrelevant erachtet.
Beklagte: Schloss mit dem Kläger den Kaufvertrag ab und informierte in der Auftragsbestätigung über den Liefertermin. Die Beklagte verwies auf die aufgrund der aktuellen Halbleitersituation verzögerte Produktion und legte einen späteren Auslieferungstermin (frühestens Mai 2022) dar.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger kaufte ein Kraftfahrzeug, dessen Lieferung sich infolge der Halbleiterknappheit verzögerte. Ursprünglich wurde ein unverbindlicher Liefertermin im Januar 2022 genannt, in der Auftragsbestätigung erfolgte eine Angabe „Lieferung: ca. 02.2022“ sowie ein Hinweis auf einen frühesten Auslieferungstermin im Mai 2022. Der Kläger begehrte Schadenersatz aufgrund dieser Verzögerung.
Kern des Rechtsstreits: Str[…]