Ein beispielloser Streit um Datenschutz und Kündigung entfacht sich am Landesarbeitsgericht Hamburg, wo die langjährige Schwerbehindertenvertreterin gegen die fristlose Entlassung ankämpfte. Inmitten eines Verfahrens um eine höhere Eingruppierung offenbart sie sensible Gehaltsinformationen – ein Schritt, der als massiver Vertrauensbruch galt. Doch das Gericht sah in ihrer langen Betriebszugehörigkeit und besonderen persönlichen Umständen eine schützende Hand, die stärkeren Bestand als die Vorwürfe hatte. Erleben Sie, wie rechtliches Feingefühl eine Wendung im klassischen Kampf Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber schaffte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 37/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg Datum: 18.12.2023 Aktenzeichen: 3 Sa 37/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliches Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Langjährig beschäftigte, schwerbehinderte Bauzeichnerin, die gegen die von der Arbeitgeberin ausgesprochene Außerordentliche Kündigung vorgeht und darüber streitet, wie ihre weitere Beschäftigung ausgestaltet werden soll. Beklagte: Arbeitgeberin, die die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat und in der Auseinandersetzung mit der Klägerin über die Modalitäten der Fortführung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses streitet. Um was ging es? Sachverhalt: Streit über die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses infolge einer von der Arbeitgeberin ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung. Es geht um die Frage, ob und in welcher Form die Arbeitnehmerin w
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Aurich Az.: 10a M 6394/10 Beschluss vom 09.03.2011 In der Zwangsvoltstreckungssache hat das Amtsgericht Aurich am 09.03.2011 beschlossen: Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 29.10.2010 dahin ergänzt, dass die Auskunftskosten in Höhe von 29,– Euro erstattungsfähig sind. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin […]