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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausratversicherung – Wechsel Tarifzone

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Ein Wohnortwechsel mit dramatischen Folgen: Ein Einbruch bringt Licht ins Dunkel der Versicherungspflichten, als ein Hausbesitzer vergebens auf Nachzahlung klagt. Vor dem Landgericht Oldenburg wird entschieden, dass die Versicherung nicht automatisch zur Beratung verpflichtet ist, selbst wenn große Summen auf dem Spiel stehen. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig ein genauer Blick auf die Vertragsdetails ist—und was passieren kann, wenn Angaben im Umzugstrubel verloren gehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 2729/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Oldenburg
  • Datum: 20.12.2023
  • Aktenzeichen: 13 O 2729/22
  • Verfahrensart: Versicherungsrechtlicher Streit um Ansprüche aus einer beendeten Hausratversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger – Versicherungsnehmer, der die beendete Hausratversicherung kündigte und weitere Ansprüche geltend machte; er machte geltend, dass Unklarheiten bezüglich einer Abfrage zu einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes uneinheitlich zu behandeln seien.
    • Beklagte – Versicherungsgesellschaft, die seit 2003 die Hausratversicherung mit einer ursprünglichen Versicherungssumme von 20.000 € anbot und nach Adressänderung des Versicherungsnehmers ein Schreiben mit der Bitte um weitere Angaben versandte; sie erhöhte die Versicherungssumme für 2019 um 1 % und nahm die Kündigung des Versicherungsnehmers zum 01.03.2020 an.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer unterhielt seit 2003 eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 €. Nach Mitteilung seiner neuen Anschrift im November 2018 forderte die Versicherung weitere Angaben zur Prüfung einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes an. Eine Beitragsrechnung für 2019 erfolgte mit einer automatisch erhöhten Versicherungssumme von 26.000 €. Nach Feststellung einer Änderung der Tarifzone machte der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, woraufhin die Versicherung die Kündigung mit Wirkung zum 01.03.2020 annahm.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob dem Versicherungsnehmer nach Beendigung der Hausratversicherung noch weitere Ansprüche zustehen, wobei auch umstritten war, ob er das Schreiben der Versicherung mit der Aufforderung zu zusätzlichen Angaben erhalten habe.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Versicherungsnehmer trägt die Kosten des Rechtsstreits. Zudem ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
  • Folgen: Der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das Urteil klärt, dass aus der beendeten Hausratversicherung keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können und sichert die vorläufige Vollstreckbarkeit zur Durchsetzung der Entscheidung.

Einfluss von Tarifzonenwechsel auf Hausratversicherung und Prämienhöhe

Die Hausratversicherung schützt Ihr Zuhause und Ihre Wertgegenstände vor unvorhergesehenen Schäden. Ein Wechsel der Tarifzone kann dabei Einfluss auf die Höhe der Prämie und den Versicherungsschutz haben. Die grundlegenden Zusammenhänge, wie unterschiedliche Tarifzonen wirken und welche Anpassungen nötig sind, verdeutlichen den praktischen Nutzen – ein Thema, das im folgenden Fall anschaulich illustriert wird….


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