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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausratversicherung – Wechsel Tarifzone

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Ein Wohnortwechsel mit dramatischen Folgen: Ein Einbruch bringt Licht ins Dunkel der Versicherungspflichten, als ein Hausbesitzer vergebens auf Nachzahlung klagt. Vor dem Landgericht Oldenburg wird entschieden, dass die Versicherung nicht automatisch zur Beratung verpflichtet ist, selbst wenn große Summen auf dem Spiel stehen. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig ein genauer Blick auf die Vertragsdetails ist—und was passieren kann, wenn Angaben im Umzugstrubel verloren gehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 2729/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Oldenburg Datum: 20.12.2023 Aktenzeichen: 13 O 2729/22 Verfahrensart: Versicherungsrechtlicher Streit um Ansprüche aus einer beendeten Hausratversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger – Versicherungsnehmer, der die beendete Hausratversicherung kündigte und weitere Ansprüche geltend machte; er machte geltend, dass Unklarheiten bezüglich einer Abfrage zu einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes uneinheitlich zu behandeln seien. Beklagte – Versicherungsgesellschaft, die seit 2003 die Hausratversicherung mit einer ursprünglichen Versicherungssumme von 20.000 € anbot und nach Adressänderung des Versicherungsnehmers ein Schreiben mit der Bitte um weitere Angaben versandte; sie erhöhte die Versicherungssumme für 2019 um 1 % und nahm die Kündigung des Versicherungsnehmers zum 01.03.2020 an. Um was ging es? Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer unterhielt seit 2003 eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 €. Nach Mitteilung seiner neuen Anschrift im November 2018 forderte die Versicherung weitere Angaben zur Prüfung einer möglichen Anpassung des Versicherungsschutzes an. Eine Beitragsrechnung für 2019 erfolgte mit einer automatisch erhöhten Versicherungssumme von 26.000 €. Nach Feststellung


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