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Fahrerlaubnisinhaber – Anforderungen an Sehvermögen

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Eine Autofahrerin verliert ihre Fahrerlaubnis, obwohl sie mit Brille eine Sehschärfe von 100 Prozent erreicht. Der Grund: massive Gesichtsfeldausfälle durch ein fortschreitendes Glaukom, das in einem Gutachten festgestellt wurde. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Behörden und unterstreicht die unverzichtbare Rolle eines intakten Gesichtsfeldes im Straßenverkehr. Was bedeutet dies für die zentrale Bedeutung des Sehens im Verkehrsgeschehen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 EO 196/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht
  • Datum: 28.12.2023
  • Aktenzeichen: 2 EO 196/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Fahrerlaubnisentzug
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Wendet sich gegen die sofort vollziehbare Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und beruft sich auf augenärztliche Gutachten, die eine fortschreitende Augenerkrankung und mangelnde Fahrtauglichkeit bestätigen.
    • Fahrerlaubnisbehörde: Informiert aufgrund der ärztlichen Meldungen und fordert zur Stellungnahme sowie zur Vorlage eines ergänzenden Fachgutachtens auf, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die behandelnde Augenärztin informierte die Fahrerlaubnisbehörde am 10.05.2022 über die fortschreitende Augenerkrankung der Antragstellerin. Nach erfolglosem Ablauf einer Stellungnahmefrist wurde diese aufgefordert, ein Facharztgutachten vorzulegen. Das am 24.08.2022 erstellte augenärztliche Gutachten wurde am 13.09.2022 eingereicht.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis vor dem Hintergrund der vorliegenden augenärztlichen Befunde und unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Fristen gerechtfertigt war.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15.02.2023 wird zurückgewiesen, und die Antragstellerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Der Streitwert wurde im ersten und zweiten Rechtszug auf 5.000,- Euro festgesetzt.
    • Begründung: Die vorgelegten augenärztlichen Gutachten und Stellungnahmen bestätigten den Zustand, dass die Antragstellerin aufgrund einer fortschreitenden Augenerkrankung nicht fahrtauglich ist. Die eingeholte Stellungnahme sowie die Fristsetzungen führten nicht zu einer Änderung der gesundheitlichen Beurteilung, weshalb der sofort vollziehbare Entzug der Fahrerlaubnis als gerechtfertigt erachtet wurde.
  • Folgen: Die Entscheidung bestätigt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, wodurch die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss. Zudem ist der Streitwert für das Verfahren in beiden Instanzen auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Strenge Sehvermögen-Vorgaben: Relevanz in aktuellen Fahrerlaubnisfällen

Der Fahrerlaubnisinhaber muss strenge Anforderungen an sein Sehvermögen erfüllen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Staatliche Prüfungen sichern, dass alle Beteiligten über die notwendige visuelle Leistungsfähigkeit verfügen. Diese Grundvoraussetzung berührt sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Aspekte, die auch in konkreten Urteilsfällen ihre Relevanz zeigen. Im Anschluss wird ein spezieller Fall näher betrachtet und analysiert….


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