Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren – Absehen von Auslagenerstattung des Betroffenen trotz Freispruchs

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Das Amtsgericht Eilenburg stand vor der Herausforderung, eine verblüffende Ähnlichkeit zweier Frauen zu entwirren, um die Wahrheit über Geschwindigkeitsüberschreitungen ans Licht zu bringen. Obgleich das Gericht die Betroffene freisprach, blieb die Frage nach dem tatsächlichen Fahrer des Daimler-Pkws wegen vager Beweislage unbeantwortet. Im absurden Nachspiel muss die freigesprochene Frau dennoch ihre eigenen Kosten tragen, während das späte Belasten einer möglichen anderen Fahrerperson auf Unmut beim Gericht stieß. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 951 Js 26210/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Eilenburg Datum: 21.12.2023 Aktenzeichen: 8 OWi 951 Js 26210/23 Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffene: Person, der vorgeworfen wurde, zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen zu haben. Sie bestreitet, Fahrzeugführerin gewesen zu sein, und weist darauf hin, dass das Fahrzeug ausschließlich von einer anderen Person genutzt wird. Landkreis Nordsachsen: Verwaltungsbehörde, die die Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstößen erlassen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Es wird vorgeworfen, dass der Pkw am 01.09.2022 in Lindenhayn und am 28.07.2022 in Bad Düben mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefahren wurde. Die Vorwürfe beruhen auf Bußgeldbescheiden, wobei die Betroffene bestreitet, die Fahrzeugführerin gewesen zu sein, und angibt, dass das Fahrzeug ausschließlich von einer mit Bildern belegten Person genutzt wird. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Betroffene tatsächlich als Fahrzeugführerin anzusehen ist oder ob ihre Darstellung, dass eine andere Person das Fahrzeug ausschließlich nutze, ausreichend ist, um sie freizusprechen.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv