Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Datum: 18.12.2023
Aktenzeichen: 1 A 2097/21
Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufungszulassung
Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
[Bundesanstalt für Post und Telekommunikation]: Als zuständige Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen und den Rückforderungsbetrag einbehalten hat; argumentierte, dass bei einer Aufrechnung trotzdem eine Billigkeitsentscheidung zur Gewährung von Ratenzahlung zu treffen sei.
[verstorbenen Kläger]: Betroffen durch den einbehaltenen Rückforderungsbetrag, der das monatliche Einkommen in erheblichem Maße überschritt und bei dem eine Billigkeitsentscheidung zugunsten einer Ratenzahlung erwartet wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation auf, weil die darin getroffene Billigkeitsentscheidung nicht tragfähig war. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob bei Rückforderungsbeträgen – die das Einkommen des verstorbenen Klägers weit übersteigen – eine Ratenzahlung einzuräumen und eine Billigkeitsentscheidung zu tref[…]