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Billigkeitsentscheidung gegenüber Erben eines Versorgungsberechtigten

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Wenn eine Bundesbehörde versucht, Versorgungsbezüge rückwirkend einzubehalten, trifft sie dabei auf die Schranken der Billigkeit: Ein Gericht hat entschieden, dass der sorglose Umgang mit finanziellen Verhältnissen eines verstorbenen Beamten nicht ohne Folgen bleiben darf. Jahrzehntelange Zahlungsforderungen, die ohne rechtliche Grundlage aufgestellt wurden, müssen nun mit Augenmaß neu geregelt werden, um Gerechtigkeit und Fairness zu wahren. Die Entscheidung unterstreicht, dass sich auch Behörden an rechtliche Verfahren halten müssen, wenn es um existenzielle finanzielle Aspekte geht.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Datum: 18.12.2023
Aktenzeichen: 1 A 2097/21
Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufungszulassung
Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:

[Bundesanstalt für Post und Telekommunikation]: Als zuständige Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen und den Rückforderungsbetrag einbehalten hat; argumentierte, dass bei einer Aufrechnung trotzdem eine Billigkeitsentscheidung zur Gewährung von Ratenzahlung zu treffen sei.
[verstorbenen Kläger]: Betroffen durch den einbehaltenen Rückforderungsbetrag, der das monatliche Einkommen in erheblichem Maße überschritt und bei dem eine Billigkeitsentscheidung zugunsten einer Ratenzahlung erwartet wurde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation auf, weil die darin getroffene Billigkeitsentscheidung nicht tragfähig war. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob bei Rückforderungsbeträgen – die das Einkommen des verstorbenen Klägers weit übersteigen – eine Ratenzahlung einzuräumen und eine Billigkeitsentscheidung zu tref[…]


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