Ein 43-jähriger Verwaltungsangestellter des Bremer Bürgertelefons verliert seinen Job, nachdem er monatelang deutlich unter den geforderten Telefoniezeiten bleibt und damit laut Gericht einen gravierenden Arbeitszeitbetrug begeht. Mehr als zehntausend unbeantwortete Anrufe belegen die Brisanz seines Fehlverhaltens, das schließlich zu einer fristlosen Kündigung führt – ohne Aussicht auf mildernde Umstände oder eine zweite Chance. Ein entscheidender rechtlicher Aspekt des Falls war die Berechtigung der Datenerhebung durch die Arbeitgeberin, die die Unterschreitung den Mindestanforderungen des Mitarbeiters ans Licht brachte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 2206/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven Datum: 14.12.2023 Aktenzeichen: 2 Ca 2206/23 Verfahrensart: Arbeitsgerichtsverfahren im Rahmen eines Kündigungsstreits Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Langjähriger Verwaltungsbeschäftigter als Servicekraft Kommunikation, Mitglied der Gewerkschaft Ver.di, der die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung bestreitet. Arbeitgeber: Das Unternehmen bzw. die öffentliche Einrichtung, das bzw. die die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, der seit 2013 als Verwaltungsbeschäftigter tätig ist, bestreitet die Wirksamkeit einer ausgespro
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 15 U 8/19 – Beschluss vom 14.06.2019 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2019, Az. 306 O 214/18, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache […]