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Straßenverkehrsgefährdung – Nachkonsum berauschender Mittel bei Unfallflucht

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Bei einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd mit der Polizei im Herzen von O4 endet die nächtliche Flucht eines jungen Fahrers in einer Tragödie: Ein unschuldiger Fußgänger und sein vierbeiniger Begleiter werden Opfer der rücksichtslosen Fahrweise. Das Amtsgericht Unna zieht die Konsequenzen für diesen fatalen Leichtsinn, während die Stadt die angespannte Atmosphäre der gefährlichen Straßen weiterhin in Atem hält. Erreicht die Justiz mit ihrer Strafe die notwendige Abschreckung, um die Straßen sicherer zu machen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 81 Ds – 301 Js 409/23 – 48/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Unna Datum: 19.01.2024 Aktenzeichen: 81 Ds – 301 Js 409/23 – 48/23 Verfahrensart: Strafverfahren im Bereich des Straßenverkehrsstrafrechts Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagte: Verantwortlich für die Tat, der aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt wurde. Seine persönliche Vorgeschichte (u.a. aggressive Verhaltensmuster und Entwicklungsverzögerungen) wurde im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte handelte im Straßenverkehr fehlerhaft, indem er den Verkehr gefährdete, fahrlässig Körperverletzungen verursachte und sich unerlaubt vom Unfallort entfernte. Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, inwieweit das Verhalten des Angeklagten strafrechtlich zu ahnden ist und welche Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich Geldzahlungen, Führerscheinentzug und Fahrverbot – zur Anwendung kommen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Er muss einen Gesamtbetrag von 2500,00 Euro in monatlichen Raten von 500


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