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Rente wegen voller Erwerbsminderung – Erfüllung der Wartezeit

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Ein junger Mann mit chronischem Fatigue-Syndrom kämpft um seine finanzielle Absicherung, doch das Landessozialgericht NRW entscheidet gegen ihn. Trotz schwerer gesundheitlicher Einschränkungen konnten die notwendigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht retrospektiv nachgewiesen werden. Ein belastender Prozess, der aufzeigt, wie komplex der Nachweis einer Erwerbsminderung über Jahre hinweg sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 R 168/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 16.01.2024
  • Aktenzeichen: L 2 R 168/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Sozialrecht bezüglich Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderungsrente
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Antragsteller, der Rente wegen Erwerbsminderung begehrt; er absolvierte eine Ausbildung, erlitt ab 2014 Arbeitsunfähigkeit, bezog Krankengeld und Arbeitslosengeld, nahm an einer Rehabilitationsmaßnahme teil und erhält seit diversen Zeitpunkten unterschiedliche Pflegegrade sowie Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Beklagte: Sozialleistungsträger, dem der Antrag auf Erwerbsminderungsrente entgegengestellt wurde, dessen Entscheidung zuvor durch das Sozialgericht Detmold bestätigt wurde.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung unter Berufung auf seine lang andauernde Erkrankung, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, die Inanspruchnahme von Krankengeld und Arbeitslosengeld, die absolvierte berufliche Rehabilitation sowie anerkannte Pflegegrade.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, unter Berücksichtigung der gespeicherten Versicherungszeiten, der Rehabilitationsmaßnahme und der fortschreitenden Pflegebedürftigkeit.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen; außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten und die Revision wird nicht zugelassen.
  • Folgen: Der Kläger muss die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens tragen, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.12.2021 bleibt bestehen, und es sind keine weiteren Rechtsmittel zugelassen – das Urteil ist somit endgültig.

Rente bei voller Erwerbsminderung: Ansprüche und Voraussetzungen im Fokus

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erfordert das sorgfältige Prüfen der Ansprüche und das Einhalten der Wartezeit für Erwerbsminderungsrente. Grundlagen wie die Voraussetzungen für den Antrag auf Rente bei voller Erwerbsminderung, Reha-Maßnahmen, und die Anrechnung von Wartezeiten sind entscheidend, um Rentenansprüche bei Krankheit zu sichern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte lebhaft veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Erfolgloser Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei chronischem Fatigue-Syndrom

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Berufung eines Klägers gegen die Ablehnung seiner Erwerbsminderungsrente zurückgewiesen. Der 1993 geborene Mann leidet an einem chronischen Fatigue-Syndrom (CFS), konnte jedoch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rentengewährung nicht erfüllen.

Krankheitsverlauf und beruflicher Werdegang

Nach seinem Realschulabschluss begann der Kläger 2011 eine Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik….


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