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Poliscan-Geschwindigkeitsmessung – Verwertbarkeit

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Ein Autofahrer kämpft vor dem Amtsgericht Germersheim gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung – und verliert. Trotz energischer Einwände gegen die Messmethode des Poliscan-Systems bestätigt das Gericht die Geldbuße von 160 Euro. Die Verteidigung prallt ab an der grundsoliden Anerkennung dieser Lasertechnologie in der Rechtsprechung, verbunden mit einem klaren Verweis auf standardisierte Messverfahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 OWi 7282 Js 8075/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Germersheim
  • Datum: 17.01.2024
  • Aktenzeichen: 1 OWi 7282 Js 8075/23
  • Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ordnungswidrigkeitenbereich
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffene: Person, die durch die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auffiel; ihre Einwände gegen die Messung wurden nicht erhoben.
    • Bußgeldbehörde: Stelle, die auf Basis des Bußgeldbescheids vom 20.03.2023 das Verfahren eingeleitet hat und das standardisierte Messverfahren als verlässlich ansah.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Betroffene überschritt fahrlässig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit; es kam ein Standardisiertes Messverfahren (Poliscan) zur Einsatz, dessen Messung ohne konkrete Hinweise auf technische Fehler als zuverlässig bewertet wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das angewendete standardisierte Messverfahren fehlerfrei und verfahrensgerecht durchgeführt wurde sowie ob die beantragten Beweisaufnahmen zur Anfechtung der Messung erforderlich gewesen wären.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Betroffene wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen und zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt.
    • Begründung: Das Gericht verwies auf den Bußgeldbescheid und stellte fest, dass das standardisierte Messverfahren (Poliscan) aufgrund seiner einheitlichen und kontrollierten Abläufe verlässlich ist. Die Beweisanträge, die auf einen vermeintlichen Messfehler abzielten, wurden als zur Wahrheitserforschung nicht erforderlich abgelehnt.
    • Folgen: Die Betroffene trägt die Kosten in Form der festgesetzten Geldbuße; das Urteil bestätigt die Praxis, bei standardisierten Messverfahren grundsätzlich auf die eingestellten Messwerte abzustellen.

Digitale Messsysteme: Einfluss auf Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren

Die moderne Verkehrsüberwachung basiert zunehmend auf digitalen Messsystemen wie der Poliscan-Geschwindigkeitsmessung, die im Rahmen automatisierter Tempomessungen und Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Dabei spielen Messdaten und deren Verwertbarkeit im Kontext des Verkehrsrechts und Bußgeldverfahrens eine wichtige Rolle. Die detaillierte Analyse von Messgerätetechnologien, Blitzer-Operationen und polizeilichen Maßnahmen verdeutlicht den Einfluss moderner Verkehrsinfrastruktur auf die Verkehrssicherheit. Dies führt uns zur Vorstellung eines konkreten Falls.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht bestätigt Bußgeld trotz Einwände gegen Messmethode

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Germersheim zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt, nachdem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahrlässig überschritten hatte. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf einen Bußgeldbescheid vom 20. März 2023 und bestätigte die ursprünglich festgesetzte Bußgeldhöhe als angemessen….


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