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Mehrheitsbeschluss zur Änderung der Kostenverteilung in Bruchteilsgemeinschaft

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Im Frankfurter Parkhaus-Streit um die Verteilung von Instandhaltungskosten hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein klares Signal gesetzt: Miteigentümer können nicht einfach durch Mehrheitsbeschlüsse in ihren Verpflichtungen aus der Bruchteilsgemeinschaft benachteiligt werden. Trotz drohender hoher Reparaturkosten bleiben die bisherigen Regeln zur anteiligen Kostenverteilung bestehen. Dieses Urteil stärkt die Rechte einzelner Eigentümer gegen übermächtige Interessen in der Gemeinschaft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 155/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 19.01.2024
  • Aktenzeichen: 24 U 155/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
  • Rechtsbereiche: Gemeinschaftsrecht, Immobilienrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Partei: Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft, vertreten durch die Geschäftsführer, die den Mehrheitsbeschluss zur Änderung der Kostenverteilung angefochten haben. Sie argumentieren, dass der Beschluss unwirksam sei.
  • Partei: Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft, die den Mehrheitsbeschluss stützen und an die vertragliche Regelung der Kostenbeteiligung gemäß den Kaufverträgen gebunden sind.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Es handelt sich um einen Streit um die Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses in einer Bruchteilsgemeinschaft, der Eigentümerin eines Parkhauses ist. Das Parkhaus umfasst oberirdisch Stellplätze und unterirdisch Tiefgaragenstellplätze – jeweils mit einem zugeordneten Miteigentumsanteil. Die Kaufverträge regeln in einer Klausel die Kosten der Unterhaltung entsprechend dieser Anteile.
  • Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob der gefasste Mehrheitsbeschluss zur Änderung der Kostenverteilung wirksam ist, obwohl vertraglich eine Kostenbeteiligung gemäß Miteigentumsanteilen vorgesehen ist.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung der anfechtenden Parteien wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt bleibt bestehen und ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; zugleich kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % abgewendet werden, sofern die Gegenpartei nicht entsprechende Sicherheiten leistet.
  • Folgen: Das Urteil bestätigt die bisherige Kostenverteilungspraxis in der Bruchteilsgemeinschaft. Die Entscheidung hat zur Folge, dass im Vollstreckungsverfahren Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages verlangt werden können.

Kostenverteilung in der Bruchteilsgemeinschaft: WEG-Recht im Fokus

Die Aktualisierung der Kostenverteilung durch einen Mehrheitsbeschluss in einer Bruchteilsgemeinschaft berührt zentrale Aspekte des WEG-Rechts. Änderungen der Gemeinschaftsordnung, Regelungen zu Stimmrecht und Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft sowie Absprachen zu Verwaltungskosten und Gemeinschaftskosten schaffen Rechtssicherheit. Auch Regelungen in der Teilungserklärung, Zustimmungspflicht und Mechanismen der Konfliktlösung spielen eine Rolle – ebenso wie Fragen des Immobilien-, Nachbarschaftsrechts und der Hausverwaltung.

Der Fall vor Gericht


Miteigentümer erstreiten Beibehaltung der ursprünglichen Kostenverteilung im Parkhaus

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Miteigentümern in einer Bruchteilsgemeinschaft gestärkt….


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