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Mehrheitsbeschluss zur Änderung der Kostenverteilung in Bruchteilsgemeinschaft

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Im Frankfurter Parkhaus-Streit um die Verteilung von Instandhaltungskosten hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein klares Signal gesetzt: Miteigentümer können nicht einfach durch Mehrheitsbeschlüsse in ihren Verpflichtungen aus der Bruchteilsgemeinschaft benachteiligt werden. Trotz drohender hoher Reparaturkosten bleiben die bisherigen Regeln zur anteiligen Kostenverteilung bestehen. Dieses Urteil stärkt die Rechte einzelner Eigentümer gegen übermächtige Interessen in der Gemeinschaft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 155/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 19.01.2024 Aktenzeichen: 24 U 155/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Gemeinschaftsrecht, Immobilienrecht Beteiligte Parteien: Partei: Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft, vertreten durch die Geschäftsführer, die den Mehrheitsbeschluss zur Änderung der Kostenverteilung angefochten haben. Sie argumentieren, dass der Beschluss unwirksam sei. Partei: Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft, die den Mehrheitsbeschluss stützen und an die vertragliche Regelung der Kostenbeteiligung gemäß den Kaufverträgen gebunden sind. Um was ging es? Sachverhalt: Es handelt sich um einen Streit um die Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses in einer Bruchteilsgemeinschaft, der Eigentümerin eines Parkhauses ist. Das Parkhaus umfasst oberirdisch Stellplätze und unterirdisch Tiefgaragenstellplätze – jeweils mit einem zugeordneten Miteigentumsanteil. Die Kaufverträge regeln in einer Klausel die Kosten der Unterhaltung entsprechend dieser Anteile. Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüf


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