Zwei Kreditnehmer erleiden vor dem Oberlandesgericht München eine juristische Niederlage, als ihre Forderung nach Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund 12.000 Euro abgewiesen wird. Die beiden hatten argumentiert, die Vertragsangaben zur Berechnung der Entschädigung seien unzureichend gewesen, doch das Gericht befand diese als rechtlich einwandfrei. Einleuchtende Sorgen der Verbraucher über undurchsichtige Bankregelungen trafen hier auf die gesetzliche Klarheit der Berechnungsweise und die höchste Rechtsprechung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 3956/23 e | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 18.01.2024 Aktenzeichen: 19 U 3956/23 e Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen eines Bereicherungsrechtsstreits zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Rechtsbereiche: Kreditrecht, Bereicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Parteien, die die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Bereicherungsrecht fordern; sie berufen sich auf Regelungen im abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Kreditinstitut: Eine Anstalt des Ãffentlichen Rechts, die den grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrag mit den Klägern abgeschlossen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Im Jahr 2017 wurde ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen, der eine Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung samt Vorfälligkeitsentschädigung enthielt. Die Kläger fordern die Rückzahlung dieser EntschÃ
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de LG Dortmund, Az.: 21 O 148/12 Urteil vom 17.12.2014 Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 1. an den Kläger 8025 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2011 zu zahlen, 2. den Kläger von den Kosten des E-T Sachverständigenbüro, Inhaber R. E. e.K. i.H.v. 1155,85 EUR […]