Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Immobiliar-Darlehensvertrag – Vorfälligkeitsentschädigungsklausel – Wirksamkeit

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Zwei Kreditnehmer erleiden vor dem Oberlandesgericht München eine juristische Niederlage, als ihre Forderung nach Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund 12.000 Euro abgewiesen wird. Die beiden hatten argumentiert, die Vertragsangaben zur Berechnung der Entschädigung seien unzureichend gewesen, doch das Gericht befand diese als rechtlich einwandfrei. Einleuchtende Sorgen der Verbraucher über undurchsichtige Bankregelungen trafen hier auf die gesetzliche Klarheit der Berechnungsweise und die höchste Rechtsprechung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 3956/23 e | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 19 U 3956/23 e
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen eines Bereicherungsrechtsstreits zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Rechtsbereiche: Kreditrecht, Bereicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Parteien, die die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Bereicherungsrecht fordern; sie berufen sich auf Regelungen im abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
    • Kreditinstitut: Eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, die den grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrag mit den Klägern abgeschlossen hat.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Im Jahr 2017 wurde ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen, der eine Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung samt Vorfälligkeitsentschädigung enthielt. Die Kläger fordern die Rückzahlung dieser Entschädigung, wobei der Anspruch aus Bereicherungsrecht abgeleitet werden soll.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aus Bereicherungsrecht besteht, insbesondere im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Regelungen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 07.09.2023 zurückzuweisen.
    • Folgen: Das Urteil bestätigt grundsätzlich das Endurteil des Landgerichts München II. Den Klägern wird eingeräumt, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Beschlusses zu Stellung zu nehmen.

Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliendarlehen: Wichtige Urteile und Entwicklungen

Bei der Immobilienfinanzierung rücken Immobiliar-Darlehensverträge und die darin enthaltene Vorfälligkeitsentschädigungsklausel zunehmend in den Fokus. Wichtige Aspekte wie die Wirksamkeit der Klausel, Kündigungsfristen, Zinsänderungsklausel und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung prägen die Darlehensbedingungen und das Verbraucherrecht, was sich auch in BGH-Urteilen widerspiegelt. Im Anschluss wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Kreditnehmer scheitern mit Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung zweier Kreditnehmer gegen ein Urteil des Landgerichts München II zurückgewiesen. Die Kläger hatten die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 12.000 Euro gefordert, die sie im Dezember 2021 an ihre Bank gezahlt hatten.

Details zum Kreditvertrag und vorzeitiger Rückzahlung

Die Kreditnehmer hatten im April 2017 mit der beklagten Sparkasse einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag über 260.000 Euro mit einer Zinsbindung bis April 2027 zu einem Sollzinssatz von 1,68 Prozent pro Jahr abgeschlossen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge