Das Arbeitsgericht Rheine hat die fristlose Entlassung eines Verwaltungsleiters wegen sexueller Belästigung bestätigt, der seine Machtposition schamlos ausnutzte. Die entsetzten Mitarbeiterinnen wagten lange kein Wort, doch nun verkündete das Gericht sein klares Urteil: Keine Abmahnung, sondern sofortige Konsequenzen für den Vorgesetzten. In einem Umfeld, das eher einem Albtraum glich, wurde die revolutionäre Entscheidung gerechtfertigt durch den Mut der Zeuginnen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 1256/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Rheine Datum: 22.01.2024 Aktenzeichen: 2 Ca 1256/23 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein seit 1998 beschäftigter Arbeitnehmer und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, gegen den Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Ausnutzung seiner Vorgesetztenfunktion erhoben wurden. Arbeitgeber: Derjenige, der die außerordentlich fristlos ausgesprochene Kündigung ausgesprochen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um die Streitfrage, ob die außerordentlich fristlos ausgesprochene Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund von Vorwürfen der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs in der Vorgesetztenposition wirksam ist. Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt und daher rechtswirksam ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Westerburg Aktenzeichen: 21 C 26/03 Urteil vom 14.03.2003 In dem Rechtsstreit wegen Herausgabe und Übereignung hat das Amtsgericht in Westerburg auf die mündliche Verhandlung vom 02.02.2003 am 14.03.2003 für Recht erkannt: l. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Digitalkamera der Marke Fuji FinePix 602 Zoom gegen Zahlung des […]