Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung – Ausnutzung Vorgesetztenfunktion

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Arbeitsgericht Rheine hat die fristlose Entlassung eines Verwaltungsleiters wegen sexueller Belästigung bestätigt, der seine Machtposition schamlos ausnutzte. Die entsetzten Mitarbeiterinnen wagten lange kein Wort, doch nun verkündete das Gericht sein klares Urteil: Keine Abmahnung, sondern sofortige Konsequenzen für den Vorgesetzten. In einem Umfeld, das eher einem Albtraum glich, wurde die revolutionäre Entscheidung gerechtfertigt durch den Mut der Zeuginnen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 1256/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Rheine Datum: 22.01.2024 Aktenzeichen: 2 Ca 1256/23 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein seit 1998 beschäftigter Arbeitnehmer und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, gegen den Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Ausnutzung seiner Vorgesetztenfunktion erhoben wurden. Arbeitgeber: Derjenige, der die außerordentlich fristlos ausgesprochene Kündigung ausgesprochen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um die Streitfrage, ob die außerordentlich fristlos ausgesprochene Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund von Vorwürfen der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs in der Vorgesetztenposition wirksam ist. Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt und daher rechtswirksam ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv