Das Oberlandesgericht München hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Unfallgeschädigten bei der Forderung von Verzugszinsen entscheidend stärkt. In dem Fall ging es darum, ob die Weiternutzung eines beschädigten Fahrzeugs für sechs Monate notwendig ist, um die Fälligkeit der Schadensersatzforderung zu begründen. Die Richter entschieden zugunsten des Geschädigten und verurteilten die Versicherung zur Zahlung von Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Forderung geltend gemacht wurde. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Ansprüche von Unfallgeschädigten haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 3811/23 e | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 11.01.2024 Aktenzeichen: 24 U 3811/23 e Verfahrensart: Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Kempten Rechtsbereiche: Zivilrecht (Zahlungsansprüche, Kostenrecht) Beteiligte Parteien: Kläger: Partei, die in Berufung gegangen ist und den Anspruch auf Zahlung von 5.359,33 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (160,89 €) geltend gemacht hat. Beklagte: Partei, der die Zahlung des beantragten Betrags nebst Zinsen sowie die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Streit um die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5.359,33 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (160,89 €) mit der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) für den Zeitraum vom 18.03.2023 bis einschließlich 11.09.2023. Kern des Rechtsstreits: Klärung der Verpflichtung der Beklagten, den beantragten Zahlbetrag samt Zinsen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Die Europäische Kommission hat die neue Gruppenfreistellungsverordnung (= GVO) für den Vertrieb und Kundendienst in der Automobilbranche verabschiedet, die zum 01.10.2002 in Kraft tritt. Nach Ansicht der EU-Kommission wird die GVO den Wettbewerb im Kfz-Sektor europaweit steigern. Zukünftig haben Kfz-Vertragshändler das Recht, mehrere unterschiedliche Automarken zu vertreiben. Momentan wird dies in der […]