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Zurückliegende Betäubungsmittelabhängigkeit – Anordnung MPU

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Ein ehemaliger Drogenkonsument sieht sich mit einer harten Realität konfrontiert: Trotz beruflicher Notwendigkeit verliert er seinen Führerschein, weil er eine entscheidende Untersuchung versäumt. Die Behörden zweifeln an seiner Fahreignung, nachdem eine lange und schwierige Drogenvergangenheit ans Licht gekommen ist. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte nun die Enteignung, eine Entscheidung, die die öffentliche Sicherheit über persönliche Belange stellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 L 9/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Leipzig Datum: 22.01.2024 Aktenzeichen: 1 L 9/24 Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Bereich Fahrerlaubnisrecht Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Fahrererlaubnisinhaber seit 2002; beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid, mit dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er beruft sich dabei auf seinen Widerspruch vom 15.11.2023 und verweist auf seine bisherige Inhaberschaft der Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L. Antragsgegner: Die Fahrerlaubnisbehörde, die den Bescheid vom 26.10.2023 erlassen hat, durch den dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ihre Entscheidung stützt sich unter anderem auf die strafrechtlichen Verurteilungen und den langjährigen Betäubungsmittelkonsum des Antragstellers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid, mit dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Hintergrund sind Ermittlungen und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Betäubungsmittelvergehen sowie eine langjährige Drogenkonsumgeschichte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob trotz der strafrechtlichen Verurteilungen und d


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