Ein einfacher Vorfahrtsverstoß entwickelt sich an einer Baustellenkreuzung in Düsseldorf zum kostspieligen Rechtsstreit: Eine unachtsame Autofahrerin missachtet die Ampelregelung und kollidiert mit einem korrekt fahrenden Fahrzeug. Die Ampelschaltung, die den gesamten Baustellenbereich klar geregelte, spielt dabei eine entscheidende Rolle, während das Gericht der Klägerin einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß zur Last legt. Der Unfall zeigt eindringlich, welche Konsequenzen die Missachtung von Verkehrsregeln haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 153/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Düsseldorf Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: I-1 U 153/22 Verfahrensart: Zivilberufungsverfahren im Verkehrsrecht Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Partei, die in Berufung gegangen ist; sie hatte sich selbst als Unfallverursacherin zu verantworten, weil sie die grünlichtbedingte Vorrangsregel missachtete. Beklagte: Partei, deren Verhalten als ordnungsgemäß bewertet wird; sie profitierte von den klar erkennbaren Lichtzeichenanlagen, welche den Vorrang regelten, sodass ihr Fehlverhalten nicht festgestellt werden konnte. Um was ging es? Sachverhalt: Es wird dargestellt, dass es bei dem Verkehrsunfall primär um das Missachten der durch Verkehrseinrichtungen vorgegebenen Grünlichtregel ging, wodurch die Klägerin den Unfall allein verursachte. Das Landgericht hatte deshalb die Klage abgewiesen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Verhalten der Klägerin – insbesondere das Nichtbeachten der Vorrangsregelung durch die Lichtzeichenanlagen – zur alleinigen Haftung im Unfall führt und ob die ordnungsgemäße Vorrangsregelung durch die gegnerische Partei zu bewerten ist. Was wurde entschieden?
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Cottbus – Az.: 11 Ca 10352/18 – Urteil vom 14.02.2019 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.846,40 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist bei der Bundeswehr der […]