Steuerhinterziehung verjährt – eine trügerische Sicherheit. Was viele nicht wissen: Die strafrechtliche Verfolgung endet bei einfacher Steuerhinterziehung nach fünf Jahren, bei besonders schweren Fällen jedoch erst nach 15 Jahren. Steueransprüche können noch Jahrzehnte später geltend gemacht werden. Finanzämter haben vielfältige Möglichkeiten, auch längst vergangene Steuerschulden einzutreiben. Es drohen hohe Nachzahlungen und Zinsen. Symbolbild: Imagen3 gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Strafrecht vs. Steuerrecht:Es gibt eine getrennte Betrachtung: Strafrechtliche Verjährung (5 oder 15 Jahre) und steuerliche Festsetzungsverjährung (10 Jahre bei Steuerhinterziehung). Einfache und besonders schwere Fälle: Einfache Steuerhinterziehung: Verjährung im Strafrecht nach 5 Jahren. Besonders schwerer Fall: Verjährung im Strafrecht bis 15 Jahre (z. B. ab 50.000 Euro Hinterziehungsvolumen). Beginn der Verjährungsfrist: Strafrechtlich: Mit Beendigung der Tat (i. d. R. Zugang des falschen Steuerbescheids). Steuerlich: Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde (bzw. Ende des dritten Folgejahres ohne Abgabe). Unterbrechung und Hemmung:
Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de Kopfschmerzen nach Zahnersatz: Oberlandesgericht Köln weist Klage auf Schmerzensgeld ab, da keine Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnten. Patientin unterlag mit ihrer Behauptung, die Beschwerden seien auf fehlerhaft angepassten Zahnersatz zurückzuführen. Gericht bestätigt: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) als mögliche Ursache, nicht aber fehlerhafte zahnärztliche Arbeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 44/15 | […]