Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Toxavit – Ursächlichkeit für Entzündung des Kieferknochens – ärztlicher Behandlungsfehler

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Ein Patient zieht erfolglos vor Gericht, nachdem bei ihm ein zahnmedizinisches Medikament eingesetzt wurde, das nach heutigen Standards umstritten ist. Zwar erkannte das Oberlandesgericht Thüringen Fehler in der Aufklärung durch den Zahnarzt, doch fehlte der Nachweis, dass das Medikament seine gesundheitlichen Probleme verursachte. Jetzt muss der Kläger nicht nur auf Schadensersatz verzichten, sondern auch die Verfahrenskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 1170/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Thüringen Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: 7 U 1170/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Appellant; legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Gera ein und machte geltend, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung und unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruhe. Landgericht Gera: Die untere Instanz, deren Urteil vom 30.08.2022 bestätigt wird; das Urteil wurde vom Berufungsgericht als rechtmäßig bewertet. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Gera ein, in welchem seine Klage abgewiesen wurde. Er berief sich darauf, dass das ursprüngliche Urteil auf einer angeblichen Rechtsverletzung und auf fehlerhaften Tatsachenfeststellungen beruhte. Kern des Rechtsstreits: Ob die vorgebrachten Berufsungsargumente – namentlich der Vorwurf einer Rechtsverletzung und unzutreffender Feststellungen der zugrunde liegenden Tatsachen – eine andere Entscheidung hätten rechtfertigen können. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil, basierend auf der Entscheidung des Landgerichts Gera


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv