Ein Patient zieht erfolglos vor Gericht, nachdem bei ihm ein zahnmedizinisches Medikament eingesetzt wurde, das nach heutigen Standards umstritten ist. Zwar erkannte das Oberlandesgericht Thüringen Fehler in der Aufklärung durch den Zahnarzt, doch fehlte der Nachweis, dass das Medikament seine gesundheitlichen Probleme verursachte. Jetzt muss der Kläger nicht nur auf Schadensersatz verzichten, sondern auch die Verfahrenskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 1170/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Thüringen
- Datum: 23.01.2024
- Aktenzeichen: 7 U 1170/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Appellant; legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Gera ein und machte geltend, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung und unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruhe.
- Landgericht Gera: Die untere Instanz, deren Urteil vom 30.08.2022 bestätigt wird; das Urteil wurde vom Berufungsgericht als rechtmäßig bewertet.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Gera ein, in welchem seine Klage abgewiesen wurde. Er berief sich darauf, dass das ursprüngliche Urteil auf einer angeblichen Rechtsverletzung und auf fehlerhaften Tatsachenfeststellungen beruhte.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die vorgebrachten Berufsungsargumente – namentlich der Vorwurf einer Rechtsverletzung und unzutreffender Feststellungen der zugrunde liegenden Tatsachen – eine andere Entscheidung hätten rechtfertigen können.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil, basierend auf der Entscheidung des Landgerichts Gera, ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 17.116,53 € festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Berufung weder auf einer Rechtsverletzung noch auf Tatsachenfeststellungen beruht, die eine anders lautende Entscheidung gerechtfertigt hätten.
- Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Mit der Nichtzulassung der Revision wird das Urteil endgültig, und dessen vorläufige Vollstreckbarkeit bleibt bestehen.
Behandlungsfehler in der Zahnmedizin: Kieferknochenentzündung durch Toxavit
Eine Kieferknochenentzündung als Folge von Toxavit birgt nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern wirft auch Fragen zu ärztlichem Behandlungsfehler und medizinischer Aufklärung in der Zahnmedizin und Kieferchirurgie auf. Fehlerhafte Behandlung kann zu schwerwiegenden Entzündungen und ungewollten Nebenwirkungen führen. Ein sachkundiger Blick hilft, Behandlungsfehler zu erkennen und das Patientenrecht zu sichern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Zahnmedizinische Behandlung mit Toxavit führt zu Klage wegen Gesundheitsschäden
Das Oberlandesgericht Thüringen hat die Berufung eines Patienten gegen ein Urteil des Landgerichts Gera zu einem zahnmedizinischen Behandlungsfehler zurückgewiesen. Der Patient hatte Schadensersatzansprüche wegen der Anwendung des Medikaments Toxavit geltend gemacht.
Fehlerhafte Behandlung ohne nachweisbare Gesundheitsfolgen
Die Verwendung des Medikaments Toxavit zur Schmerzlinderung durch den behandelnden Zahnarzt wurde als behandlungsfehlerhaft eingestuft….