Eine bahnbrechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf stellt die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf: Krankenschwestern ohne formalen Arbeitsvertrag dürfen nun den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten beschreiten. Dies könnte den juristischen Rahmen für arbeitnehmerähnliche Personen revolutionieren, insbesondere in Fällen, wo Vereinsmitgliedschaften im Spiel sind. Der Fall einer Krankenschwester aus Wuppertal bringt die zentrale Frage auf den Tisch: Was definiert eine Arbeitnehmereigenschaft wirklich? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ta 231/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: 3 Ta 231/23 Verfahrensart: Beschluss über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Langjährig beschäftigte Mitarbeiterin, die einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 67.500,- EUR auf Grundlage von § 628 Abs. 2 BGB geltend macht. Arbeitgeber: Das Unternehmen, bei dem die Klägerin seit 1990 tätig ist, beschäftigt sie sozialversicherungspflichtig im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft ohne ausdrücklichen Arbeitsvertrag. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, seit Jahren im Betrieb tätig, forderte Schadensersatz in Höhe von 67.500,- EUR. Streitpunkt war die Frage der Zuständigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten, insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen arbeitsrechtlichen Beziehung ohne formellen Arbeitsvertrag, aber unter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 628 Abs. 2 BGB. Was wurde entschieden? Ent
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de LG Köln – Az.: 11 T 14/17 – Beschluss vom 24.01.2018 Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) auf Entscheidung über die Kostenrechnung des Notars Dr. V vom 18.03.2016, Nr. 16/31765 über 4.471,96 EUR wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt. Gründe I. Gegenstand des […]