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Rechtsanwälte Kotz GbR

Räumungsschutzantrag wegen Suizidgefahr

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Inmitten eines erschütternden juristischen Dramas musste ein schwerbehinderter Mieter nach 16 Jahren seine Wohnung verlassen, trotz gravierender gesundheitlicher Einschränkungen und Suizidandrohungen. Der Gerichtshof entschied, dass sein Versäumnis, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und aktiv nach einem neuen Zuhause zu suchen, den Schutzanspruch auf Räumung entkräftete. Diese Entscheidung wirft ein kühles Licht auf die Abwägung zwischen Mieterrechten und dem Eigentumsschutz, insbesondere wenn ein Menschenleben auf dem Spiel zu stehen scheint. Zum vorliegenden Urteil Az.: I 3 T 10/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Heilbronn Datum: 22.01.2024 Aktenzeichen: I 3 T 10/23 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Zusammenhang mit einem Räumungsschutzverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Räumungsschutz, Zwangsvollstreckung Beteiligte Parteien: Schuldner: Hatte einen Räumungsschutzantrag gestellt und legte daraufhin eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ein, mit dem sein Antrag zurückgewiesen wurde. Gläubiger: Setzte sich für die Ablehnung des Räumungsschutzantrags ein und verfolgte die Zwangsvollstreckung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Schuldner wurde bereits durch ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Heilbronn zur Räumung und Herausgabe seiner Mietwohnung verurteilt. Nachdem ein erster Räumungsschutzantrag abgewiesen worden war, stellte er am 3. Februar 2023 einen erneuten Antrag. Das Amtsgericht wies diesen Antrag zurück, woraufhin der Schuldner durch seine sofortige Beschwerde reagierte. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den zurückgewiesenen Räumungsschutzantrag Erfolg haben kann, obwohl bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil vorliegt. Was wurde e


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