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Passivphase der Altersteilzeit – Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie

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Das Arbeitsgericht Essen hat klargestellt: Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit haben keinen Anspruch auf die 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie, die laut Tarifvertrag nur aktiven Arbeitnehmern zusteht. Ein Kläger aus dieser Gruppe scheiterte mit dem Versuch, den Ausschluss als unrechtmäßig darzustellen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Gestaltung von Sozialleistungen in Tarifverträgen haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 1799/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Essen Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: 3 Ca 1799/23 Verfahrensart: Arbeitsgerichtliche Streitigkeit zur Inflationsausgleichsprämie in Altersteilzeit Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitnehmer – Ein in Essen tätiger Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags eine Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase beansprucht. Arbeitgeber – Die C. SE, mit der der Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat, in dessen Regelungen die Zahlung des Entgeltes unabhängig von der Arbeitszeitaufteilung festgelegt ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer verlangte im Rahmen seiner Altersteilzeit, infolge einer bestehenden Vereinbarung, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase. Der Vertrag sieht vor, dass das Arbeitsentgelt fortlaufend gezahlt wird, unabhängig von der veränderten Arbeitszeitverteilung. Kern des Rechtsstreits: Ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; der Streitwert wurde mit 3.000,00 EUR festgesetzt;


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