Ein schlapper Bußgeldbescheid aus Hagen sorgt für juristischen Wirbel, als das Oberlandesgericht Hamm den Hammer wegen unzureichender Urteilsbegründung fallen lässt. Im Fokus: Ein Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem die Beschilderung ebenso im Nebel stand wie die Zeitplanung der Justiz. Mit einer Verzögerung von zweieinhalb Jahren und fehlenden Details zur Tat erregt die Entscheidung neue Debatten über die Notwendigkeit von Fahrverboten und Verzögerungen im Rechtssystem. Zum vorliegenden Urteil Az.: III-5 ORbs 297/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: III-5 ORbs 297/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren im Bereich Ordnungswidrigkeiten Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten Beteiligte Parteien: Generalstaatsanwaltschaft: Reichte den Antrag ein, in dem auf Verfahrensmängel im ursprünglichen Urteil hingewiesen wurde. Ihre Argumentation bezog sich etwa auf Fragen der Zustellung und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen und seines Rechtsbeistands. Betroffener: War Gegenstand des ursprünglichen Urteils des Amtsgerichts Hagen, in dem er wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wurde. Er wurde in einem Verfahren ohne eigene Anwesenheit und ohne direkten Vertreter verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch das Amtsgericht Hagen verurteilt. Das Verfahren wurde ohne sein persönliches Erscheinen und ohne Anwesenheit seines Verteidigers durchgeführt, da die Zustellung des Urteils erfolgte, nachdem er bereits abwesend war. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Verfahrensweise beim Erlass und der
Ganzen Artikel lesen auf: Kuendigung-Sofort-Hilfe.de Der Mythos Abfindung im Arbeitsrecht Eine Abfindung ist im Arbeitsrecht regelmäßig eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die dazu dient, die mit der Kündigung verbundenen finanziellen Nachteile des Arbeitnehmers auszugleichen. Eine Abfindung steht also immer im engen Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Es gehört aber […]