Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung nach 2 Jahren

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein schlapper Bußgeldbescheid aus Hagen sorgt für juristischen Wirbel, als das Oberlandesgericht Hamm den Hammer wegen unzureichender Urteilsbegründung fallen lässt. Im Fokus: Ein Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem die Beschilderung ebenso im Nebel stand wie die Zeitplanung der Justiz. Mit einer Verzögerung von zweieinhalb Jahren und fehlenden Details zur Tat erregt die Entscheidung neue Debatten über die Notwendigkeit von Fahrverboten und Verzögerungen im Rechtssystem. Zum vorliegenden Urteil Az.: III-5 ORbs 297/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 23.01.2024 Aktenzeichen: III-5 ORbs 297/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren im Bereich Ordnungswidrigkeiten Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten Beteiligte Parteien: Generalstaatsanwaltschaft: Reichte den Antrag ein, in dem auf Verfahrensmängel im ursprünglichen Urteil hingewiesen wurde. Ihre Argumentation bezog sich etwa auf Fragen der Zustellung und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen und seines Rechtsbeistands. Betroffener: War Gegenstand des ursprünglichen Urteils des Amtsgerichts Hagen, in dem er wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wurde. Er wurde in einem Verfahren ohne eigene Anwesenheit und ohne direkten Vertreter verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch das Amtsgericht Hagen verurteilt. Das Verfahren wurde ohne sein persönliches Erscheinen und ohne Anwesenheit seines Verteidigers durchgeführt, da die Zustellung des Urteils erfolgte, nachdem er bereits abwesend war. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Verfahrensweise beim Erlass und der


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv