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Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus

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Ein geplanter Anbau am idyllischen Ostufer des K…sees sorgte für rechtliche Turbulenzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun die Berufung eines Eigentümers abgewiesen, der gegen die Verweigerung seiner Baugenehmigung geklagt hatte. Grund ist der Verstoß gegen den aktuellen Bebauungsplan, der den Erhalt des Ufergebiets und den Schutz eines benachbarten Natura 2000-Gebiets zum Ziel hat. Der Kläger muss nun den endgültigen Rückschlag in seiner Bauplanung hinnehmen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ZB 22.52 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 22.01.2024 Aktenzeichen: 1 ZB 22.52 Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufungszulassung Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Antragsteller, der die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Anbau, die Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum und den Neubau einer Garage begehrt; er argumentiert, dass das Bauvorhaben realisierbar sei. Beigeladene: Eine Partei, die ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben verweigerte, den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen forderte und Maßnahmen wie die Entscheidung über einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre einleitete. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller plante den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, eine Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnraum sowie den Neubau einer Garage auf seinem Grundstück, das unmittelbar an das Ostufer eines Sees grenzt. Die Beigeladene lehnte ihr Einvernehmen ab, veranlasste die Aufstellung eines Bebauungsplans und erließ eine Veränderungssperre. Dadurch wurde das Bauvorhaben als nicht im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans beurteilt, da der Anbau außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksf


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