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Verkehrsunfall zwischen zwei hintereinander fahrenden Motorradfahrern

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Ein riskantes Überholmanöver auf der Landesstraße 1066 endete in einer dramatischen Kollision zwischen zwei Motorrädern und einer Verurteilung des Kia-Fahrers wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung. Das Landgericht Stuttgart entschied nun, dass die Versicherung des Kia-Fahrers allein für den Schaden aufkommen muss, obwohl auch dem hinteren Motorradfahrer eine gewisse Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde. Der Fall offenbart die gravierenden Folgen riskanter Fahrentscheidungen im Straßenverkehr.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: LG Stuttgart
Datum: 29.01.2025
Aktenzeichen: 27 O 112/24
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht
Beteiligte Parteien:

Klägerin: Fordert Regressansprüche aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Beklagte: Werden aufgrund ihrer gesamtschuldnerischen Haftung für die Folgen des Verkehrsunfalls in Anspruch genommen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich auf der L 1066 zwischen Fichtenberg und Murrhardt, bei dem Fahrzeuge in einer Kolonne beteiligt waren. Die Klägerin, deren Fahrzeug durch Haftpflichtversicherung abgesichert ist, fordert Regressansprüche im Innenverhältnis gegen die Beklagten aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung.
Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt ist die Haftung der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls im Innenverhältnis.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Folgen: Die Entscheidung führt dazu, dass die Klägerin für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss und der vorläufigen Vollstreckbarkeit […]


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