Das Wichtigste in Kürze
Gericht: LG Landshut
Datum: 08.01.2025
Aktenzeichen: 15 S 339/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrechtsbereich
Rechtsbereiche: Mietrecht
Beteiligte Parteien:
Mieterin: Langjährige Mieterin (seit 1991), die Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht. Sie behauptet, dass der Schimmel in der Wohnung aufgrund eines baulichen Mangels infolge des Fenstertausches entstanden sei.
Vermieterin: Verantwortlich für die Wohnungsvermietung und bereits 2010 darauf hingewiesen, dass durch unzureichendes Lüften Schimmel entstehen könne. Sie argumentiert, dass der Schimmel auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sei.
Um was ging es?
Sachverhalt: Streit um die Ursache des Schimmels in einer Mietwohnung. Es kam zu Schimmelbildung in verschiedenen Zeiträumen (2010 und 2019), wobei die Mieterin die Ursache in einem baulichen Mangel (Fenstertausch) sieht und entsprechende Ansprüche geltend macht.
Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob der Schimmel durch einen baulichen Mangel verursacht wurde oder ob falsches Lüftungsverhalten die Ursache war und welche Partei für dessen Beseitigung sowie eventuelle Mietminderungen verantwortlich ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Landshut wurde abgeändert.[…]