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Leistungsklage – Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis

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Ein Richtungswechsel im Mietrecht zeigt sich in einem Verfahren, bei dem das Landgericht Leipzig die Herausgabe von Geschäftsräumen nach einer außerordentlichen Kündigung durchsetzte. Der Fall zeichnet sich durch eine schrittweise und kontroverse Schlüsselübergabe aus, die den Weg zur abschließenden Wohnungsübergabe ebnete. Mit diesem Urteil wird ein präziser Moment im Spannungsfeld zwischen Mietrecht und Besitzaufgabe festgehalten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 647/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Dresden Datum: 11.10.2024 Aktenzeichen: 5 W 647/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen eine gerichtliche Kostenentscheidung Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenfestsetzung Beteiligte Parteien: Klägerin: Initiierte die Klage auf Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen, nachdem der Mietvertrag außerordentlich beendet worden war. Die Klägerin verfolgte ihren Anspruch gerichtlich. Beklagte GbR: Als Partei, die gemeinschaftlich in den mietvertraglichen Streit involviert war. Gegen sie wurde die Klage erhoben, und sie ist mit den Kosten des Beschwerdeverfahrens belastet. Gesellschafter der Beklagten GbR: Beteiligte an der Beklagten GbR, deren Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Vergleichsverhandlung und der letztlich getroffenen Kostenentscheidung steht. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin reichte bei dem Landgericht Leipzig Klage auf Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen ein, nachdem sie den mit der Beklagten GbR bestehenden Mietvertrag außerordentlich gekündigt hatte. Es kam zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, die jedoch in einer strittigen Kostenentscheidung des Landgerichts gipfelten. Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die sofortige Beschwerde gegen die dem Beklagten auferlegte Kostenents


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