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Fahrerlaubnisentziehung – medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – Alkoholabhängigkeit

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Ein bayerischer Mann verlor seine Fahrerlaubnis, weil er ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht fristgerecht einreichte – trotz negativer Haaranalysen, die Alkoholabstinenz belegten. Das Gericht in München bestätigte den Entzug und führte die Vorgeschichte seiner mehrfachen Alkoholabhängigkeit als Grund an. Damit steht fest: Ohne gültiges MPU-Gutachten bleibt der Führerschein weg. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 24.3937 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG München Datum: 23.01.2025 Aktenzeichen: M 19 S 24.3937 Verfahrensart: Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Legte Widerspruch gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis ein. Er argumentiert, dass er keinen Nachweis einer dauerhaften Alkoholabhängigkeit erbringe, verweist auf Aussagen gegenüber der Polizei und betont, in den letzten Jahrzehnten keinen problematischen Alkoholkonsum gehabt zu haben. Fahrerlaubnisbehörde: Handelt als entscheidende Verwaltungsinstanz, hat die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens in Betracht gezogen, diese jedoch wieder verworfen, nachdem die Angaben des Antragstellers hinsichtlich einer Alkoholerkrankung als nicht ausreichend beurteilt wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller richtete seinen Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis, die mehrere Führerscheinklassen umfasst. Maßgeblich war ein polizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Beleidigungsdelikt, bei dem auch Alkoholrelevantes thematisiert wurde. Im weiteren Verfahren wurde zunächst die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erwogen, später jedoch aufgrund der gegenteiligen Angaben des Antragstellers von die


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