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Altersvorsorgevertrag – Kürzung des Rentenfaktors

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Ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt einem Versicherungsunternehmen ein Bein: Die Richter erklärten eine Klausel in Riester-Verträgen, die eine einseitige Kürzung der Rente erlaubte, für unwirksam. Die Rechtsentscheidung hebt die Rechte der Verbraucher hervor und setzt neue Maßstäbe für faire Vertragsbedingungen in der Rentenversicherung. Die weitreichenden Folgen könnten die gesamte Branche zur Überarbeitung ihrer Klauseln zwingen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 143/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Stuttgart Datum: 30.01.2025 Aktenzeichen: 2 U 143/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Versicherungsvertragsrecht Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verbraucher, der gegen die Verwendung einer bestimmten Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A. RiesterRente vorgeht. Er beanstandet, dass die Klausel Verbrauchern bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen unangemessene Nachteile bringt. Beklagte: Anbieterin der fondsgebundenen Rentenversicherungsverträge der A. RiesterRente, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verwendet, die es ihr ermöglicht, die Rentenzahlung unter bestimmten, unvorhersehbaren Umständen zu senken. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die Streitigkeit über die Zulässigkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen. Die Klausel sieht vor, dass bei unvorhersehbaren Änderungen der Lebenserwartung der Versicherten oder bei einem erheblichen und längerfristigen Renditeeinbruch die monatliche Rente herabgesetzt werden darf, um die Rentenzahlung dauerhaft zu garantieren. Kern des Rechtsstreits: Wesentlich ist die Frage, ob die besagte Kl


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