Viele Selbstständige und Unternehmer kennen das Problem: Ein Schaden ist entstanden, aber die passende Versicherung fehlt. Eine Rückwärtsversicherung kann hier Abhilfe schaffen, doch Vorsicht: Die Tücken lauern im Detail. Wer nicht beweisen kann, wann der Antrag gestellt wurde oder was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war, bleibt im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Aktuelle Gerichtsurteile verschärfen die Anforderungen an den Nachweis – digitale Dokumentation wird damit zum entscheidenden Faktor für den Versicherungsschutz. Symbolbild: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Definition: Rückwärtsversicherung ermöglicht nachträglichen Versicherungsschutz für bereits erfolgte Tätigkeiten. Grundvoraussetzung: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf keine Partei (Versicherungsnehmer und Versicherer) Kenntnis von bereits eingetretenen Versicherungsfällen haben. Zielgruppe: Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer – besonders relevant bei versäumtem Versicherungsbeginn. Typische Versicherungen: Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, D&O-Versicherung. Kernproblem: Beweislast – Versicherungsnehmer muss Zeitpunkt der Antragstellung und eigene Unkenntnis von Schäden beweisen. Entscheidende Dokumentation: Zeitpunkt der Antragstellung nachweisbar dokumentieren (z.B. Einschreiben, digitale Zeitstempel). E-Mail reicht oft nicht. Wichtiges Unterscheidungskriterium: Positive Kenntnis von Schäden beim Versicherungsnehmer führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Grob fahrlässige Unkenntnis schadet
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Hannover Az.: V 19 S 1968/99 Verkündet am: 23. März 2000 Vorinstanz: Amtsgericht Hannover – Az.: 548 C 10899/99 In dem Rechtsstreit hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 2. März 20001 für Recht erkannt: Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt […]