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VOB/B-Vertrag – Preisanpassung bei Mengenminderung – Benachteiligung Auftragnehmer

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Ein Bauunternehmer hat vor Gericht gegen einen Supermarktbetreiber in T. Recht bekommen. Das Gericht erklärte mehrere Vertragsklauseln für unwirksam, darunter solche zu Skonto, Preisanpassung und Gewährleistung. Der Bauunternehmer erhielt rund 67.400 Euro zugesprochen. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Baupraxis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 8630/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Nürnberg-Fürth
  • Datum: 18.12.2023
  • Aktenzeichen: 12 O 8630/20
  • Verfahrensart: Zivilverfahren über Restwerklohnansprüche aus einem Bauvertrag
  • Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Werkvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Partei, die Restwerklohnansprüche aus einem am 02.02.2016/08.02.2016 geschlossenen Bauvertrag über Rohbauarbeiten und Außenanlagen geltend macht; sie fordert die Zahlung ausstehender Beträge nebst Zinsen.
    • Beklagte: Partei aus dem gleichen Bauvertrag, die zur Zahlung der geforderten Beträge zuzüglich Zinsen verurteilt wird und 64 % der Prozesskosten tragen muss.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Restwerklohnansprüche aus einem mit der Beklagten geschlossenen Bauvertrag über Rohbauarbeiten und Außenanlagen, bei welchem die Auftragssumme 844.010,22 € netto (1.004.372,16 € brutto) betrug.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Durchsetzung der ausstehenden Werklohnzahlungen einschließlich der Berechnung von Zinsen und um die anteilige Verteilung der Kosten des Rechtsstreits.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.429,71 € zuzüglich Zinsen (für 110.312,40 € vom 01.07.2017 bis 14.02.2018, für 67.429,71 € ab 15.02.2018) und weitere 1.652,00 € zuzüglich Zinsen zu zahlen. Zudem werden die Kosten des Rechtsstreits verteilt (36 % für die Klägerin und 64 % für die Beklagte; die Klägerin hat zusätzlich 36 % der Kosten der Streithelferin zu tragen), und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
    • Folgen: Die Beklagte muss die festgesetzten Zahlungen inklusive der berechneten Zinsen leisten, während beide Parteien anteilig die Prozesskosten tragen. Zudem wird die Sicherstellung des Vollstreckungsbetrags durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung gewährleistet.

VOB Vertragsrecht: Herausforderungen bei Preisanpassung und Mengenminderung

Im Rahmen des VOB Vertragsrechts stellt die VOB/B Preisanpassung bei Mengenminderung oft eine Herausforderung dar, die nicht selten zu einer Benachteiligung im Bauvertrag führt. Bauunternehmen und Auftragnehmer debattieren intensiv über Themen wie Anpassung Baupreise sowie Bauverträge und Preisänderungen. Durch Aspekte wie Mengenminderung Auftragnehmer und Auftragnehmerrechte Preisanpassung ergeben sich vielfältige Fragestellungen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall zusammengefasst und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht stärkt Bauunternehmer bei Skontoklauseln und Preisanpassungen

Ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth stärkt die Position von Bauunternehmern bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen. In dem Rechtsstreit um ein Bauvorhaben eines Supermarktes in T. erhielt die klagende Baufirma in wesentlichen Punkten Recht. Das Gericht erklärte mehrere von der Bauherrin verwendete Vertragsklauseln für unwirksam und sprach der Klägerin insgesamt rund 67.400 Euro zu….


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