Ein Bauunternehmer hat vor Gericht gegen einen Supermarktbetreiber in T. Recht bekommen. Das Gericht erklärte mehrere Vertragsklauseln für unwirksam, darunter solche zu Skonto, Preisanpassung und Gewährleistung. Der Bauunternehmer erhielt rund 67.400 Euro zugesprochen. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Baupraxis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 8630/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Nürnberg-Fürth Datum: 18.12.2023 Aktenzeichen: 12 O 8630/20 Verfahrensart: Zivilverfahren über Restwerklohnansprüche aus einem Bauvertrag Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Partei, die Restwerklohnansprüche aus einem am 02.02.2016/08.02.2016 geschlossenen Bauvertrag über Rohbauarbeiten und Außenanlagen geltend macht; sie fordert die Zahlung ausstehender Beträge nebst Zinsen. Beklagte: Partei aus dem gleichen Bauvertrag, die zur Zahlung der geforderten Beträge zuzüglich Zinsen verurteilt wird und 64 % der Prozesskosten tragen muss. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Restwerklohnansprüche aus einem mit der Beklagten geschlossenen Bauvertrag über Rohbauarbeiten und Außenanlagen, bei welchem die Auftragssumme 844.010,22 € netto (1.004.372,16 € brutto) betrug. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Durchsetzung der ausstehenden Werklohnzahlungen einschließlich der Berechnung von Zinsen und um die anteilige Verteilung der Kosten des Rechtsstreits. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.429,71 € zuzüglich Zinsen (für 110.312,40 € vom 01.07.2017 bis 14.02.2018, für 67.429,71 € ab 15.02.2018) und weitere 1.652,00 € zuzüglich Zinsen zu zahlen. Zudem werden die Kosten des Rechtsstreits verteilt (3
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de LG Saarbrücken – Az.: 13 S 146/18 – Urteil vom 22.02.2019 1. Die Berufungen der Beklagten und der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 19.09.2018 – 9 C 75/17 (10) werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin, die diese selbst […]