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Versäumung der Berufungsfrist – Berufung ohne Erfolgsaussicht – Anwaltshaftung

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Blind unterschriebener Rentenantrag wird Ex-Versicherungsvertreter zum Verhängnis. Falsche Angaben im Antrag führten zu jahrelanger Rentenminderung. Das Gericht sah im Verhalten des Klägers ein grobes Eigenverschulden und wies die Schadensersatzklage ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung sorgfältiger Antragsprüfung auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 202/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Karlsruhe Datum: 09.08.2024 Aktenzeichen: 6 O 202/23 Verfahrensart: Schadensersatzklage wegen Anwaltshaftung im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens Rechtsbereiche: Zivilrecht; Anwaltsrecht; Sozialrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Versicherungsvertreter (geb. 1956), der Schadensersatz aus Anwaltshaftung fordert, weil die beauftragte Rechtsvertretung im Verfahren vor dem Sozialgericht und LSG Baden-Württemberg fehlerhaft agierte. Beklagte: Die beauftragte Rechtsvertretung, deren fehlerhafte Prozessführung als Ursache für den behaupteten finanziellen Schaden angesehen wird. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beauftragte die Beklagte, ein Verfahren vor dem Sozialgericht gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund zu führen, um einen Antrag auf eine ungekürzte Rente ab dem 01.11.2007 geltend zu machen. Es wird behauptet, dass ein Fehler bei der Antragstellung durch einen Berater zu einer nachteiligen Rentenfestsetzung führte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die fehlerhafte Prozessführung der Rechtsvertretung einen Schadensersatzanspruch aus Anwaltshaftung begründet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger


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