Aufmacher: Einem Arbeitgeber, der nach einer Fortbildung seines Mitarbeiters 5.000 Euro Rückzahlung forderte, wurde nun vom Landesarbeitsgericht Hamm eine Absage erteilt. Eine Vereinbarung, die den Angestellten zur Rückzahlung der Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen verpflichtete, wurde vom Gericht für unwirksam erklärt. Auch eine nachträgliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine reduzierte Rückzahlung wurde vom Gericht als nicht rechtens betrachtet. Soll ich noch etwas hinzufügen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 SLa 733/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LAG Hamm Datum: 15.11.2024 Aktenzeichen: 1 SLa 733/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im arbeitsgerichtlichen Bereich Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Arbeitgeberin, die im Rahmen einer Fortbildungsvereinbarung die Fortbildungskosten übernommen hat und nun deren Rückzahlung fordert. Arbeitnehmer: Beschäftigter, der als Sachbearbeiter tätig war und mit der Vereinbarung über die Übernahme der Fortbildungskosten sowie den Rückzahlungsmodalitäten konfrontiert ist. Um was ging es? Sachverhalt: Zwischen den Parteien besteht Streit um die Zahlung von über 5.000 Euro. Im Rahmen einer Fortbildungsvereinbarung vom 15.08.2017 übernahm die Arbeitgeberin die Kosten für die Fortbildung zum Bachelor of Arts (Business Administration) in Höhe von 13.575 Euro. Die Vereinbarung regelte, dass der Arbeitnehmer die Kosten zurückzahlen muss, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Abschluss der Fortbildung selbst kündigt oder das Unternehmen aus Gründen verlässt, die nicht vom Arbeitgeber zu vertreten sind. Kern des Rechtsstreits: Es ging
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Berufsunfähigkeit: Die 50-Prozent-Hürde und ihre Auswirkungen Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein zentrales Instrument zur Absicherung des individuellen Lebensstandards im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie gewährleistet, dass Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Doch was genau bedeutet es, wenn von einer „Berufsunfähigkeit von mehr als 50 %“ die Rede ist? […]