Im Deutsche Bank Park kam es nach einem Bundesligaspiel zu einem aufsehenerregenden Vorfall, bei dem ein Fan seinen Schal verlor und es zu einer Auseinandersetzung kam. Ein попался Eintracht-Anhänger vor Gericht, doch die Beweislage war komplex: War er der Täter oder nur zur falschen Zeit am falschen Ort? Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt überrascht mit einem Freispruch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 972 Ds 6443 Js 217242/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Frankfurt Datum: 08.02.2024 Aktenzeichen: 972 Ds 6443 Js 217242/23 Verfahrensart: Strafverfahren wegen des Tatvorwurfs der Nötigung Rechtsbereiche: Strafrecht, Nötigung Beteiligte Parteien: Angeklagter – Beschuldigt, dem vorgeworfen wird, bei einem Fußballspiel im Stadion Deutsche Bank Park einem Zeugen den Schal entwendet und diesen körperlich angegriffen zu haben. Geschädigter Zeuge – Beteiligter, der seinen Schal trug, von dem der Angeklagte ihn weggenommen hat, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Um was ging es? Sachverhalt: Beim Fußballspiel zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 im Stadion Deutsche Bank Park in Frankfurt am Main nahm der Angeklagte einem Zeugen dessen Schal weg. Anschließend kam es, als der Zeuge den Schal zurückverlangte, zu einem körperlichen Angriff, bei dem der Angeklagte den Zeugen mit beiden Händen gegen die Brust drückte. Kern des Rechtsstreits: Ob das Verhalten des Angeklagten als Nötigung zu qualifizieren ist, insbesondere in Hinblick auf den Versuch, die Gegenwehr des Zeugen mittels körperlicher Gewalt zu überwinden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Angeklagte wird freigesprochen. Folgen: Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Au
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESARBEITSGERICHT Az.: 3 AZB 69/05 Beschluss vom 29.3.2006 Die Rechtsbeschwerde der Klägerin des Ausgangsverfahrens (Antragsgegnerin) gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2005 - 13 Ta 383/05 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe: I. Die Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens streiten darüber, ob dem Antragsteller als ehemaligem […]