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Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz

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Ein Ölfilm auf dem Mittellandkanal führte zu einem kostspieligen Feuerwehreinsatz. Nun muss der Bund als Eigentümer für die Kosten aufkommen, so das Verwaltungsgericht Magdeburg. Eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit bei solchen Einsätzen haben könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 A 120/23 MD | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Magdeburg Datum: 15.02.2024 Aktenzeichen: 7 A 120/23 MD Verfahrensart: Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Kostentragung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin einer Bundeswasserstraße; wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung der Kosten für den Feuerwehreinsatz. Beklagte: Verantwortlich für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr, die bei der Lageerkundung des Ölfilms am Mittellandkanal aktiv wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Am 19.05.2018 um 13:05 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr der Beklagten zum Mittellandkanal in B-Stadt gerufen, nachdem auf der Bundeswasserstraße der Klägerin ein Ölvorkommen festgestellt wurde. Die Einsatzkräfte führten eine Lageerkundung durch und stellten einen Ölfilm im Kanal fest. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin zur Zahlung der Kosten für den Feuerwehreinsatz herangezogen werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin hat die Möglichkeit, die Vollstreckung abzuwenden, indem sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages hinterlegt. Folgen: Die Kläge


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