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Eigenbedarfskündigung – Interesse des Vermieters an der künftigen Rückgabe der Räume

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Eigenbedarfskündigung gescheitert: Gericht schützt Mieter vor unsicheren Umzugsplänen der Vermieter. Zum vorliegenden Urteil Az.: 49 C 153/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hamburg
  • Datum: 27.09.2024
  • Aktenzeichen: 49 C 153/24
  • Verfahrensart: Mietrechtliche Streitigkeit zur geräumten Herausgabe der Wohnung und Unterlassung der Nutzung eines ausgebauten Bodenraumes
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Vermieterin und Rechtsnachfolgerin, die die geräumte Herausgabe der Wohnung aufgrund von Eigenbedarf verlangt und zudem hilfsweise die Unterlassung der Nutzung des nachträglich ausgebauten Bodenraumes fordert
  • Beklagter: Mieter, der die Wohnung innehat und den zusätzlich ausgebauten Bodenraum nutzt; er hatte mit der Vorgängerin der Klägerin vereinbart, den Dachboden auszubauen, wobei er die erforderlichen Genehmigungen einholen und die Kosten tragen sollte
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin begehrt, dass der Mieter die angemietete Wohnung räumt, weil sie die Wohnung selbst nutzen will, und fordert hilfsweise, dass der Mieter die Nutzung des nachträglich ausgebauten Bodenraumes unterlässt
  • Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob der Mieter zur Räumung der Wohnung und zur Unterlassung der Nutzung des ausgebauten Bodenraumes verpflichtet ist, obwohl eine frühere Vereinbarung mit der Vorgängerin der Klägerin bestand
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen; die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; zudem wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung gegen den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern der Beklagte nicht vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und muss bei Nichtleistung einer angemessenen Sicherheitsleistung ggf. vorab weitere Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten hinnehmen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und setzt klare Bedingungen für die Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung

Eigenbedarfskündigung: Wichtige Aspekte für Mieter und Vermieter im Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung berührt zentrale Aspekte des Mietrechts und beeinflusst das Mietverhältnis erheblich. Wohnraummieter und Eigentümer müssen etwaige Kündigungsfristen, Vermieterrechte sowie die Beweislast für Eigenbedarf genau kennen, um im Konfliktfall gewappnet zu sein. Im Kontext der Rückgabe der Wohnung und der Interessenabwägung ergeben sich vielfältige Fragen rund um Immobilienrecht und Umzugskosten. Nun folgt die Vorstellung eines Falles, der diese Aspekte beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gescheiterte Eigenbedarfskündigung in Hamburg-Altona

Das Amtsgericht Hamburg hat eine Räumungsklage gegen einen Mieter einer Dachgeschosswohnung abgewiesen. Die Vermieterin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), konnte keinen ausreichend konkreten Eigenbedarf nachweisen.

Ungenaue Umzugspläne der Bedarfsperson

Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis mit Schreiben vom 26. Juli 2023 zum 30. April 2024 gekündigt. Als Grund wurde Eigenbedarf für die Tochter eines Gesellschafters sowie die Schwester eines anderen Gesellschafters angeführt. Die als Bedarfsperson benannte Frau J….


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