Angestellte kündigt nach unerlaubter Videoüberwachung durch den Chef fristlos. Das Gericht bestätigt nun die Rechtmäßigkeit der Kündigung, da der Arbeitgeber trotz fehlender Zustimmung der Mitarbeiter eine Überwachungskamera installierte. Die Videoüberwachung stellt eine erhebliche Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Würde der Arbeitnehmer dar. Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 625/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Nordhausen Datum: 15.02.2024 Aktenzeichen: 3 Ca 625/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin eines Friseursalons in S…. Sie fordert die gerichtliche Überprüfung der außerordentlichen Kündigung. Ihre Argumentation richtet sich darauf, dass die Kündigung unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Umstände – insbesondere der internen Forderungen und der vorangegangenen Vorwürfe – unwirksam sei. Beklagte: Langjährige Friseurin, die seit Juli 2017 im Salon beschäftigt ist. Gegen sie wurde am 15.08.2023 eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, deren Wirksamkeit nun zur Streitfrage wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Im Rahmen eines internen Konflikts geriet der Betrieb des Friseursalons nach einer Übernahme der Geschäftsfü
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Werden Mäharbeiten durch Mitarbeiter der öffentlichen Hand nahe der Fahrbahn oder im Verkehrsraum vorgenommen, haftet die jeweilige Behörde bzw. das Land auf Schadensersatz, wenn durch die Mäharbeiten Steine hochgeschleudert werden und gegen vorbeifahrende Fahrzeuge prallen (LG Coburg, Urteil vom 27.04.2010, Az: 22 O 48/10).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/maeharbeiten-haftung-fuer-hochgeschleuderte-steine-_731/